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Aus der Abgabepflicht folgt das Zugangsrecht



Andreas Borchert:
>Das Problem Bibliothek von Babel vs Sortierung der Informationsflut laesst
>sich meines Erachtens auf eine altbewaehrte Methode loesen: Lasst genau
>das ueberleben, wofuer jetzt jemand bereit ist, es zu sammeln und
>aufzubereiten. In Prinzip ist das auch ein Filter, jedoch ein voellig
>dezentraler, da jeder, der Interesse daran hat, dass bestimmte Inhalte
>ueberleben sollen, dies durch seine Aktivitaeten foerdern kann. Nach

Das ist ein kapitaler Fehler im Wortsinne:
FDP-Politik des Spiels der freien Kraefte.

So geht die Menschheitsgeschichte den Bach runter.
Dann setzt sich der Speicherbruch 1995 durch.
Denk mal drueber nach.

Ueberleben wird so zB die Familiengeschichte derer
von Lambsdorff. Dafuer hat die Grafenfamilie bezahlt:
ich habe den Selbstbauschmoeker damals gelesen,
weil der in der Setzerei gemacht wurde, wo ich
programmierte. So reduziert sich das Weltkulturerbe
 "vor" 1995 im freien Spiel der Marktkraefte zur
Junker-Kultur, ueberspitzt formuliert.

>genau der gleichen Methode haben unzaehlige Inhalte Jahrhunderte und
>Jahrtausende ueberdauert, da das, was fuer interessant und wichtig
>gehalten worden ist, immer wieder kopiert und damit erhalten wurde.

Natuerlich halte ich es fuer notwendig, die "privaten
Buecherregale" auch zu scannen und ein Backup zu
machen davon: jeder Brieftaubenzuechter hat ein
hochinteressantes Buchsortiment - fuer seinen Kreis -
und fuer jeden anderen deutschen Vereinsmeier (positiv
gemeint) gilt das entsprechend.

>Natuerlich waere es denkbar, die Konvertierung bisherigen
>Weltkulturerbes auf digitale Medien zu foerdern und zu forcieren.
>Jedoch fuerchte ich, dass dies nicht die Qualitaet haette, die ueber
>Eigeninitiative (wenngleich ueber deutlich laengere Zeit) moeglich
>waere.

Das auf der Ebene der Deutschen Bibliothek ist nicht
"denkbar", sondern "Pflicht" des Gemeinwesens.
Begruendung:

Wenn der Staat von mir als Autor verlangt,
     dass ich ihm ein Belegexemplar schenke,
dann ist er verpflichtet, dies auch in (zZ)
     binaerer Form zugaenglich zu machen.

Zumindest dann, wenn ich bereits zu Lebzeiten nach
GNU GPL publiziere, ansonsten (zZ) ab 70 Jahre
nach meinem Tod. Die "Altlasten", die der Staat
als "Pflichtexemplare" von laengst Verstorbenen
hat, die hat der Staat allgemein frei und gleich
zugaenglich zu machen. In der aktuellen Technik.
Schliesslich haelt er das fuer wuerdig, zu
archivieren.
Zur Abgabepflicht gehoert das Zugangsrecht.
Punktum.

Siehe Zugangsrechte des Nutzers:
http://www.thur.de/religio/gcodex.html

wau