- To: fiff-l@dia.informatik.uni-stuttgart.de
- Subject: Erklaerung
- From: fiff@fiff.GUN.de
- Date: Tue, 18 Aug 98 18:07:10 PDT
Liebe Leute, wie der c't 16/98 zu entnehmen war, gehoert das FIfF zu den Initiatoren einer Aktion, die sich gegen einen besonders widerspruechlichen Aspekt der aufgeheizten Debatte um Kinderpornos im Internet wendet: Surfer, die der Polizei Hinweise ueber Zufallsfunde geben, werden in NRW und anderen Bundeslaendern durchweg selbst mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren ueberzogen. Diese Kriminalisierung von Nutzern findet vor dem Hintergrund immer neuer Vorschlaege aus der Politik zur Internet-Ueberwachung einerseits und polizeilichem Handeln statt, bei dem die Polizei andererseits vielfach nicht in der Lage ist, Hinweisen ueber strafbare Handlungen nachzugehen. Das Resultat ist Misstrauen und die Erkenntnis, daá es offenbar kaum darum geht, Straftaetern das Handwerk zu legen. Einen Versuch, diese recht verfahrene Situation in einer aufgeheizten oeffentlichen Debatte zu entschaerfen, stellt diese Iniative dar. Sie versteht sich ausdruecklich NICHT als Aufruf zu Denunziation, Schnueffelei und Selbstjustiz. Sie versucht stattdessen, einige spezifische Hindernisse einer rechtlich und moralisch gebotenen polizeilichen Ermittlungsarbeit zu beseitigen. Sie soll nur solange bestehen, bis der adressierte Misstand durch eine andere Polizeipraxis beseitigt ist. Sie versucht auch, ein wenig Rationalitaet in eine von irrationalen Aussagen gepraegte Debatte zu bringen. Fuer den FIfF-Vorstand: Ingo Ruhmann Das FIfF unterstuetzt daher folgende Erklaerung zur Initiative "Netz gegen Kinderporno" Kinderpornographie ist verwerflich. Zum Schutz wehrloser Kinder vor koerperlichen und seelischen Schaeden gilt es, der Kinderpornographie in allen Bereichen entschieden entgegenzutreten. Der Gesetzgeber hat daher bereits den Besitz von Kinderpornographie zu Recht unter Strafe gestellt. Das Internet ist ein offenes Kommunikationsmedium. Wie auch die Briefpost oder das Telefon, kann es fuer kriminelle Ziele missbraucht werden. Auch die Kommunikation im Internet dient aber fast ausschliesslich rechtmaessigen Zwecken. Jegliche zusaetzliche Regulierung oder Zensur von Internet-Inhalten, die ueber das Mass der allgemeinen Gesetze hinausgeht, waere daher zwangslaeufig unverhaeltnismaessig. Das Internet ist nicht der Hauptumschlagplatz fuer Kinderpornographie. Das Netz hat den "Postbox"-Vertrieb nicht verdraengt. Gerade der professionelle Handel findet nach wie vor ueberwiegend auf klassischem Wege ausserhalb des Netzes statt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die normalen Strafgesetze, insbesondere das Vertriebs- und Besitzverbot von Kinderpornographie, gelten auch im Internet. Die Mitverantwortungvon Diensteanbietern und Netzteilnehmern ist gesetzlich geregelt. Die Ermittlungsbehoerden sind "online" noch nicht voll einsatzfaehig. Das Internet ist ein junges Medium -- die Strafverfolgungsbehoerden verfuegen daher zum grossen Teil noch nicht ueber die notwendige Austattung und Erfahrung, um ihre Aufgaben auch im Netz in vollem Umfang zu erfuellen. Daher sind sie derzeit besonders auf Hinweise aus der Netzbevoelkerung angewiesen. Das Vertrauensverhaeltnis der Netzbenutzer zu Polizei und Staatsanwaltschaften ist empfindlich gestoert. Auch gegen Netzteilnehmer, die zufaellig auf Kinderpornographie stiessen, wurden und werden Verfahren eroeffnet. Das fuehrt dazu, dass Anzeigen unterbleiben, weil Zeugen befuerchten, selbst kriminalisiert oder von Beschlagnahmebeschluessen betroffen zu werden. Das Internet braucht keine Buergerwehr. Private Spitzeleien sind in einem demokratischen Umfeld fehl am Platze und im Fall von Kinderpornos auch strafbar. Dennoch ist eine "aufmerksame Nachbarschaft", die kriminelle Umtriebe anzeigt, wo sie diese erkennt, auch in der virtuellen Welt wuenschenswert. Damit wichtige Hinweise nicht aus Angst oder Bequemlichkeit untergehen, ist die Einrichtung von Online-Meldestellen durch die Behoerden wuenschenswert. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass Hinweise auch anonym eingehen koennen und unbeteiligte Zeugen nicht mit einer Strafverfolgung rechnen muessen. Bis die technischen Rahmenbedingungen und das notwendige Vertrauen durch Rechtssicherheit und gaengige Praxis der Behoerden geschaffen sind, halten wir die Einrichtung einer neutralen provisorischen Meldestelle fuer sinnvoll, die eingehende Hinweise anonymisiert an die Ermittlungsbehoerden weiterleitet. Weiterhin sollte die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Internetnutzern, Netzbetreibern und Polizei gefoerdert werden. 28. Juli 1998, die Initiatoren Deutscher Kinderschutzbund FifF - Forum Informatiker fuer Frieden und gesellschaftliche Verantwortung Heise online Spiegel online Stern online ___________________________________ Der Erklaerung haben sich folgende Personen, Verbaende und Firmen angeschlossen: Oberstaatsanwalt Klaus Finke, Leiter der Zentralstelle zur Bekaempfung jugendgefaehrdender Schriften in Niedersachsen Stefan Jaeger, Leiter des Projekts Computerkriminalitaet der Universitaet Trier Die Bundesinitiative Schulen ans Netz e.V., Bonn Klaus Moelands, Internetbeauftragter und Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. T-Online Internet Society German Chapter e.V. (ISOC.DE) Gesellschaft fuer Informatik e.V. (GI) Joerg Tauss, MdB Astrid Vockert, jugendpolitische Sprecherin der CDU- Landtagsfraktion Niedersachsen Ruediger Loester, Sprecher AK Internet/Neue Medien der MittelfrankenSPD ARD online journal RZ-Online GmbH Stuttgarter Nachrichten online Radio Welle West ProSieben online Bistum Wuerzburg Aktionskreis "Mehr-Demokratie e.V." Wattenscheid.org Die Stadt Schleswig BioNet e. V. Kreuznacher Diakonie Internet-Tier-Suchdienst Die Band Zorngott Katrin Weber Andre Timmermanns Second Unit Team Michael Hensel Josef Hammenstede, Merziger Online Zeitung Michael Funken, Philosophie im Internet Stefan Appenrodt, Inoffizielle PUR-Homepage Mathias Conrad, Arts & Publishing Sonnen-Apotheke, Wettringen Nessy-Tours Tauchreisen, Hamburg Tanzsportclub Main-Kinzig-Schwarz-Gold Hanau e.V. 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