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Re: SAP-Klage



Hi all,

die ganze Debatte ist nicht so simpel, wie die Diskussion hier vermuten
laesst. Eine SAP R/3-Implementierung wird nicht zwischen einem DV-Leiter
eines  Pharmazeutie-Unternehmens und dem Verkaeufer der US-Nierderlassung
eines Softwarehauses entschieden.

Umfamngreiche R/3-Installationen erfordern ausfuehrliche Projekte von der
Evaluierung des Unternehmens und der im Unternehmen definierten Ablaeufe
und gegebenfalls deren Neuorganisation (wobei sich die Software an die
Prozessa anpassen lassen soll und nicht umgekehrt das stattfindet, was
gemeinhin als BPR (Business Process Reengineering) bezeichnet wird,
naemlich das Anpassen des Unternehmens an die Software) beginnend.

Anschliessend sollte die vorhandene IT-Infrastruktur bewertet werden. Hier
sind die schon erwaehnten Lastuntersuchungen und Lastabschaetzungen ein
zwingend notwendiger Baustein des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt kann man
sich schon ueber die Mitarbeiterschulung Gedanken machen.

Jetzt kommt die aufwendige Runde der Hardware-Auswahl: Hier darf sich das
Anwenderunternehmen nicht auf die Benchmarks der Hersteller verlassen.
Ideal ist ein Vorgehen, wie es die Fachhochschule Aalen (BaWue) mal bei der
Ausstattung des CAD-Labors an den Tag legte: Der Prof. liess ein paar
Studenten mit je einer Demo-Maschine und der gleichen Software eine
Konstruktionsaufgabe loesen und stand mit der Stoppuhr dahinter. Dieser
Praxistest, ueber Kreuz geprueft, fuehrte zu einer einigermassen
praxisnahen Aussage ueber die Leistung der Systeme unter den konkreten
Anwenderbedingungen.

Da ein R/3-Vertriebsmann und ein Hardware-Verkaeufer sowas wohl kaum
zusammen mit den drei EDV-Fuzzis einer Chemiebude hinkriegen duerften,
kommen hier eine ganze Latte von IT-Beratern, Hardware-Fuzzis und
Software-Fuzzis ins Spiel, die da zusammen an der Einrichtung und
Inbetriebnahme, am Betrieb und an der Ausfallsicherung arbeiten.

Aus den mir zugaenglichen Unterlagen konnte ich entnehmen, dass R/3 sehr
wohl skalierbar ist, ob nun aber Parallelrecher mit Crossbar oder Cluster,
muesste ich nachschlagen.

Wo bei Foxmeyer nun der Fehler entstand, muss deshalb ein Gericht
untersuchen ...  Mit ein, zwei Spruechen oder Plattformvermutungen ist das
nicht getan. Mit anderen Worten: Fuer FITUG ist es IMHO Muessiggang, den
konkreten Fall zu diskutieren. Fuer FITUG waere es durchaus ein Zeichen von
Kompetenz, den grundsaetzlichen Verlauf eines komplexen IT-Projekts
darzustellen, damit z.B. Journalisten der Tagespresse und Laien ihr
Verstaendnis fuer den konkreten Fall erweitern koennen.

mfG
Holm


--
Holm Landrock, Muenchen, holm@cube.net, http://www.cube.net/~holm
"Wirf den Stein als erster, sonst nennt man dich einen Epigonen."
                                            (Stanislaw Jerzy Lec)