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Re: digitaler Zeitnachweis?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: digitaler Zeitnachweis?
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Thu, 24 Sep 1998 22:05:00 +0100
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On 24 Sep 98 at 17:52, PILCH Hartmut wrote:
> Gibt es Methoden, die Prioritaet einer Erfindung durch
> Internet-Dokumentation nachzuweisen? Wie kann man Vorsorge treffen,
> dass eine technische Dokumentation tauglich ist, um im Patentachen
> ueber Prioritaet zu streiten. -- Hartmut Pilch
Damit wir uns nicht missverstehen: Die *Priotitaet* einer
Patentanmeldung bemisst sich nach dem Zeitpunkt, an dem fuer die
betreffende Erfindung eine gueltige Ersthinterlegung bei einem
Patentamt in einem Land der PVÜ erfolgt ist. Uber diese Art von
Prioritaet erhaelt man bei Bedarf eine Urkunde, und nur selten wird
ueber den tatsaechlichen Zeitpunkt gestritten.
Gemeint war wohl eher, wie man nachweist, dass eine bestimmte
technische Lehre schon vor einem bestimmten Datum im Internet
der Oeffentlichkeit zugaenglich war (z.B. um ein gegnerisches Patent
zu vernichten).
Dazu faellt mir auch nur SAPUZA nach ZPO ein. Lutzens Ewiger Logfile
waere wohl de facto per Sachverstaendigengutachten in ein
Nichtigkeits- oder Einspruchsverfahren einzufuehren. Auf aehnlicher
Ebene waeren einfache zertifizierte Timestamps anzusiedeln. Am
meisten wuerde ich mir aber derzeit von einem guten Zeugen
versprechen.
Vielleicht denkt man im DPA man auch schon darueber nach, den
Patentpruefern eine Inhouse-Datenbank mit zeitgestempelten Webdumps
zur Verfuegung zu stellen.
Axel H. Horns