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Aufsatz Hoeren Haftung des ISP



Prof.Dr. Hoeren:
> Meines Erachtens wird man allerdings die Argumentation 
> auch genau umgekehrt dahingehend
> führen können, daß gerade die Eröffnung eines solchen 
> kontrollierbaren Forum als Verstoß gegen die
> Sorgfaltspflicht anzusehen ist. Hinsichtlich der 
> Kenntnis des Inhalts ist daher eine umfassende Pflicht zur
> Kenntnisnahme geboten, ohne daß die Grenze der Unzumutbarkeit 
> schon überschritten ist.

http://www.rewi.hu-berlin.de/HFR/2-1998/Seite4.html


Prof.Dr. Hoeren kennt mich schon, als jemand der ihm gerne (mit allem
Respekt)
widerspricht. Leider ist in der Kürze verlorengegangen, wie 
sich Prof.Dr. Hoeren die Kontrollierbarkeit vorstellt. 
Jedenfalls darf es in einer Wissenschaft nicht gelingen, mit 
einer Meinungsäusserung, die von Prof.Dr. Sieber auf langen 
Seiten ausgeführten Gründe gerade dafür, dass der Provider
(wer immer das auch ist) keine Verpflichtung zum Suchen der 
kriminellen Inhalte hat, auszuhebeln.
Die von Spindler übernommene Argumentation, die das Internet 
als Gefahrenquelle sieht, deren Eröffnung eine Garantenpflicht oder 
zivilrechtlich eben eine Sorgfaltspflicht begründet, könnte vom 
Ergebnis her betrachtet zum plötzlichen Tod des Internet in 
Deutschland führen. Schlechte Beispiele für diese Konsequenzen 
der Verantwortung der Erreichbaren für Inhalte der Nicht-Erreichbaren 
gab es bisher genug. Wollen wir so weitermachen?


Mit freundlichen Grüssen
-- 
Rigo Wenning, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft FITUG
http://www.fitug.de/ Diskussionen: mailto:debate@fitug.de