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Aufsatz Hoeren Haftung des ISP
- To: forum@respa.rewi.hu-berlin.de
- Subject: Aufsatz Hoeren Haftung des ISP
- From: Rigo Wenning <wenning2@rz.uni-sb.de>
- Date: Tue, 29 Sep 1998 19:56:42 +0200
- CC: "debate@fitug.de" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
Prof.Dr. Hoeren:
> Meines Erachtens wird man allerdings die Argumentation
> auch genau umgekehrt dahingehend
> führen können, daß gerade die Eröffnung eines solchen
> kontrollierbaren Forum als Verstoß gegen die
> Sorgfaltspflicht anzusehen ist. Hinsichtlich der
> Kenntnis des Inhalts ist daher eine umfassende Pflicht zur
> Kenntnisnahme geboten, ohne daß die Grenze der Unzumutbarkeit
> schon überschritten ist.
http://www.rewi.hu-berlin.de/HFR/2-1998/Seite4.html
Prof.Dr. Hoeren kennt mich schon, als jemand der ihm gerne (mit allem
Respekt)
widerspricht. Leider ist in der Kürze verlorengegangen, wie
sich Prof.Dr. Hoeren die Kontrollierbarkeit vorstellt.
Jedenfalls darf es in einer Wissenschaft nicht gelingen, mit
einer Meinungsäusserung, die von Prof.Dr. Sieber auf langen
Seiten ausgeführten Gründe gerade dafür, dass der Provider
(wer immer das auch ist) keine Verpflichtung zum Suchen der
kriminellen Inhalte hat, auszuhebeln.
Die von Spindler übernommene Argumentation, die das Internet
als Gefahrenquelle sieht, deren Eröffnung eine Garantenpflicht oder
zivilrechtlich eben eine Sorgfaltspflicht begründet, könnte vom
Ergebnis her betrachtet zum plötzlichen Tod des Internet in
Deutschland führen. Schlechte Beispiele für diese Konsequenzen
der Verantwortung der Erreichbaren für Inhalte der Nicht-Erreichbaren
gab es bisher genug. Wollen wir so weitermachen?
Mit freundlichen Grüssen
--
Rigo Wenning, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft FITUG
http://www.fitug.de/ Diskussionen: mailto:debate@fitug.de