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[FYI] (Fwd) FW: Journalistengewerkschaft: Protest gegen Wassenaa



------- Forwarded Message Follows -------
Date:          Wed, 30 Sep 1998 02:15:52 +0200
To:            krypto@rhein-main.de
From:          Venelin Atanassov <venelin@ins.at>
Subject:       FW: Journalistengewerkschaft: Protest gegen Wassenaar Abkommen
Reply-to:      krypto@rhein-main.de

FW:


Folgende Resolution wurde in Personalunion von der in Gruendung
befindlichen Osterreich-Sektion von Reporter ohne Grenzen fuer die
oesterreichische  Journalistengewerkschaft verfasst:


Journalistengewerkschaft protestiert gegen die Streichung der
Ausnahmeregelungen 
fuer  Verschluesselungsprogramme im Wassenaar Abkommen


(Wien, 24.9.1998) Bei einem Expertentreffen des Wassenaar Abkommens in
Wien wurde auch ueber die Streichung der Ausnahmeregelungen fuer
kryptographische Public Domain Software und Shareware verhandelt.
Eigentliches Ziel des Abkommens ist die Kontrolle und das
Transparentmachen des Transfers militaerischer und sogenannter "Dual
Use"-Gueter - Produkte und Technologien, die sowohl fuer zivile als
auch militaerische Zwecke verwendet werden koennen. Unter den "Dual
Use"-Guetern listet das Wassenaar-Abkommen in der Kategorie 5.2.
"Informationssicherheit" auch Verschluessellungstechnologien auf
sowohl in Form von Computerprogrammen zur Verschluesselung von
Informationen als auch von Verschluesselungshardware.

Weiters soll es Bestrebungen geben, die Ausnahmeregelung fuer
kryptographische Public Domain Software und Shareware (kostenlos
zumeist ueber Internet und CD-Rom verteilte Software) zu streichen und
somit jede Form von Verschluesselungssoftware unter die Kontrolle und
Restriktrionsmoeglichkeiten des Wassenaar-Abkommens zu stellen.

Dagegen protestiert die Journalistengewerkschaft mit Vehemenz, weil
dadurch der freie Zugang fuer Journalisten und Medien zu
Verschluesselungsprogrammen gefaehrdet ist. Verschluesselungsprogramme
spielen fuer Medien und Journalisten eine rasant zunehmende Bedeutung
fuer den Schutz der Kommunikation ueber elektronische Netze. Das
Briefgeheimnis von elektronischer Post kann technisch nur ueber
Verschluesselungsprogramme gewaehrleistet werden. Es ist keine
Schwierigkeit, elektronische Post automatisch zu kontrollieren und
Kopien anzufertigen, ohne dass es Empfaenger oder Absender jemals
merken. Investigativer Journalismus ueber organisierte Kriminalitaet,
Korruption und illegalen Waffenhandel besipielsweise wird durch
fehlenden Schutz von Kommunikation gefaehrdet, weil die
Vertraulichkeit von Recherchen, insbesondere wenn diese international
erfolgen, ohne Verschluesselung nicht gesichert ist.

Dadurch wird nicht nur das Redaktionsgeheimnis verletzt, sondern auch
der Schutz Informationsquellen ebenso wie der Schutz der
Privatsphaere. Nicht nur der Schutz der Kommunikation zwischen den
Journalisten und Medien muss gewaehrleistet sein, sondern auch der
Journalisten und Medien mit deren Informationsquellen, die sich nicht
auf einen bestimmten Personenkreis beschraenken lassen.

Versuche, nur noch Verschluesselungsprogramme mit einem generellen
Nachschluessel, der bei Behoerden zu hinterlegen ist, zuzulassen, kann
kein Ausweg sein. Mit diesem Nachschluessel koennen alle
verschluesselten Nachrichten entschluesselt werden. Doch es gibt
keinerlei Garantie, dass dieser Nachschluessel in unbefugte Haende,
z.B. der organisierten Kriminalitaet, geraet oder dass er von
einzelnen Mitgliedern  von Behoerden oder Nachrichtendiensten nicht
unbefugterweise verwendet wird.



Bedenklich ist aber auch die Information rund um das
Wassenaar-Abkommens selbst: Derzeit faellt sogar jede Diskussion im
Rahmen des Wassenaar-Abkommens unter die Vertraulichkeit
"priveligierter diplomatischer Kommunikation" (Punkt IX) und die
Umsetzungen von Beschluessen sind mit "nationaler Diskretion" (Punkt
II.3) zu implementieren. So werden die Ziele des Wassenaar-Abkommens
konterkarriert: Firmen, deren zweifelhafte Waffenlieferungen untersagt
worden sind, bleiben vor oeffentlicher Kritik verschont ebenso wie
Fehlentscheidungen.

Daher fordert die Journalistengewerkschaft:

* Streichung der  Kryptographie aus der Liste der vom Wassenaar-Abkommen
  erfassten "Dual Use"-Gueter. Keine Beschraenkung der Kryptographie
  auf unsichere bzw. durch Nachschluessel knackbare
  Verschluesselungstechniken.

* Demokratische Kontrolle des Wassenar-Abkommens: Keine Aenderung der Regeln
  und des Wirkungsbereiches des Wassenaar-Abkommens ohne vorhergehende
  oeffentliche Diskussion. 

* Verpflichtender oeffentlicher Bericht ueber die Taetigkeiten im Rahmen des 
  Wassenaar-Abkommens.




Ergeht an:

Buero des Wassenar Abkommens
Mahlerstrasse 14, 1010 Wien
Tel.: 516360


Aussenministerium
zu Handen Herrn
Legationsrat
Gerhard Doujak

Weitere Links zum Thema:

http://www.gilc.org/crypto/wassenaar/
http://www.efa.org.au/wassenaar/
http://www.cyber-rights.org/press/

(ende)