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Re: Ortsgespraeche.......



 HiYa!

Torsten:

>1.) Wenn ich eine CbC-Vorwahl benutze, bringe ich meinen Willen zum
>Ausdruck, das fragliche Gespr=E4ch nicht durch die Dt. Telekom AG
>vermitteln lassen zu wollen, sondern durch eine andere Gesellschaft.

Das war auch meine Argumentation.
Aber inzwischen liegt dazu die Antwort der Regulierungsbehoerde vor
und ich kann mir die Arbeit mit der Gegenrechnung wohl sparen:

---///---
Nach dem Telekommunikationsgesetz stellt Ihre Anfrage auf den § 43 Abs.
6 ab, der regelt, daß Betreiber von TK-Netzen in ihren Netzen
sicherzustellen haben, daß jeder Nutzer die Möglichkeit hat den
Verbindungsnetzbetreiber frei auszuwählen, und zwar entweder durch
Pre-Selection oder im Call-by-Call Verfahren.
 
Nach § 3, Abs. 23, ist definiert, daß ein "Verbindungsnetz" ein
Telekommunikationsnetz ist, das keine Teilnehmeranschlüsse aufweist und
Teilnehmernetze miteinander verbindet. Die Deutsche Telekom AG ist
jedoch kein Verbindungsnetzbetreiber, sondern betreibt selbst ein
Telekommunikationsnetz mit Teilnehmeranschlüssen. Sie bietet also selbst
keine
                 Telekommunikationsdienstleistungen
an, die Sie als Nutzer im Wege des Call-by-Call-Verfahrens in Anspruch
nehmen können.
Bei dem Einzelwahlverfahren Call-by-Call können Sie über eine
fünfstellige Netzkennzahl jedes Ferngepräch mit einer anderen
Gesellschaft führen.  Das heißt, daß es keine
Call-by-Call-Ortsverbindungen geben kann.
---///---

Schade, gerade angesichts der Tatsache, dass mich meine Pollerei mit
CbC gerade mal 23 % dessen, was ich der T berappen darf, gekostet
haette. Grmpft, werde also eine andere Loesungen suchen muessen.....

MfG, Olaf
-- 
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## "...ich bin ja nicht immer schon gut..." Martin Jahner 24.10.94 00:03