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Re: [FYI] Urheberrechte



Djenia scripsit:

> Jein. Es wäre beispielsweise möglich (ich weiß, kein guter schutz, aber
> ein Beispiel) die CPU-Geschwindigkeit, Name des Benutzers etc in die MP4
> Datei beim ersten abspielen zu coden. Dafür bräuchte man natürlich
> nicht_freie decoder, aber nach der Frauenhofer Sache wäre dies das
> kleinste Problem. Wenn das Ding beim abspielen feststellt, daß das System
> nicht zum Schlüssel paßt, geht es nicht.

Ich habe gelesen, MP4 sei im Gegensatz zu MP3 nicht patentbelastet.  Aber
auch ein Patent haette kaum ausgereicht, um zu verhindern, dass jemand ein
Abspielprogramm schreibt, das nicht nach Wasserzeichen fragt.  MP4 muss da
einige Schritte weiter sein.  Gehoeren zu MP4 auch Bestimmungen darueber,
unter welchen Umstaenden ein Staatsanwalt taetig zu werden hat? 

-- 
Hartmut Pilch
http://www.a2e.de/phm/