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Re: [FYI] Gesetzgebung in CH



Hi,

On Mon, Dec 07, 1998 at 08:32:23AM +0100, Axel H. Horns wrote:
>                    ankommen: Wer Internet-Dateien mit
>                    kinderpornographischem Inhalt «herunterlädt», macht
>                    sich strafbar, wer dagegen beim «Surfen» auf
>                    derartige Bilder stösst und sie bloss betrachtet,
>                    erfüllt diesen Tatbestand nicht.

Ach, schoen.  Da hat doch wieder jemand den gravierenden technischen 
Unterschied zwischen "das Bild ist auf meinem Rechner" und "das Bild 
ist auf meinem Rechner" nicht verstanden...

Wie kommt das Bild denn in mein Netscape, wenn nicht durch
"herunterladen"?

gert
-- 
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Gert Doering - Munich, Germany                             gert@greenie.muc.de
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