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[FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?



http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=1192&thema=3&NewsBegin=0

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             Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen? 

             (10.12.1998) Der private Fernsehsender Sat 1 behauptet,
             daß Kunden des Online-Dienstes AOL allein durch ihre
             Mitgliedschaft bei dem mit 14 Millionen Mitgliedern
             weltweit größten Online-Dienst Gefahr laufen, sich
             strafbar zu machen. 

             Ein AOL-Kunde habe mehrfach Kinderpornographie in seinem
             E-Mail-Postfach vorgefunden. Er habe sie sofort gelöscht.
             Obwohl er AOL über die strafbare Post informiert habe,
             habe der Online-Dienst nichts unternommen. Schließlich
             habe aber die Kriminalpolizei die Wohnung des AOL-Kunden
             wegen des Verdachts auf Verbreitung illegaler
             Pornographie durchsucht. Das Verfahren vor dem
             Düsseldorfer Amtsgericht sei zwar eingestellt worden,
             aber der AOL-Kunde habe die Verfahrenskosten tragen
             müssen. Das Düsseldorfer Amtsgericht soll seine
             Kosten-Entscheidung laut Sat 1 so begründet haben: "Der
             ehemalige Beschuldigte hat selbst eingeräumt, das
             Datennetz des AOL genutzt zu haben." Da er mehrfach unter
             einem Pseudonym Kinderpornos empfangen habe, habe er die
             durchgeführte Hausdurchsuchung "grob fahrlässig
             verursacht", denn "bei einem solchen Verhalten mußte es
             sich ihm geradezu aufdrängen, daß polizeiliche Maßnahmen
             gegen ihn ergriffen werden können." 

             [...]

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http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?59467

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                      Kinderpornographie: AOL-Kunden unter Verdacht



                         Berlin (ots) - Die Kunden des größten
                         Online-Dienstes der
                      Bundesrepublik - AOL - leben gefährlich. Denn
                      kaum hat man sich im Netz angemeldet, flattert
                      elektronische Post ins Haus: ungefragt,
                      ungebeten - und manchmal ungesetzlich. Die
                      unerwünschte Post reicht von schlüpfrigen
                      Angeboten bis hin zur Kinderpornographie. Ganz
                      schnell wird so der arglose AOL-Kunde ein Fall
                      für den Staatsanwalt.

                         Grobe Fahrlässigkeit bescheinigte das
                         Düsseldorfer Amtsgericht dem
                      AOL-Kunden Sascha H.: Mehrfach fand er Ekel-Post
                      auf seinem Computer. Ungefragt hatten ihm
                      Unbekannte Kinderpornofotos zugesandt. Sascha H.
                      löschte die Fotos sofort und informierte die
                      AOL-Verantwortlichen. Doch es passierte nichts.
                      Für Sascha H. war der Schrecken damit allerdings
                      noch nicht ausgestanden. Im August 1998 stand
                      auf einmal die Kriminalpolizei vor seiner Tür:
                      Hausdurchsuchung. Der Verdacht: Verbreitung von
                      Kinderpornographie. Sascha H. zu AKTE 98: "Ich
                      war schockiert, meine Frau war völlig fertig,
                      fürchtete um unsere zwei Kinder. Fast wäre es
                      wegen dieser Sache sogar zur Scheidung
                      gekommen." 

                      [...]

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Siehe auch

  http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?59581

  http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?59588