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[FYI] FW aus Netlaw-L: Spam wird erlaubt....



Ahoi,
da hier unter Punkt 3 Vorschlaege gekommen sind, die auch Fitug betreffen,
hier die Weiterleitung der Mail aus Netlaw, in der immer noch die
UCE/Spamm-Debatte tobt. 

------------forwarded message:----------
Date:         Wed, 20 Jan 1999 08:22:17 +0100
Reply-To: Juristische Fragen zu elektronischen Kommunikationsdiensten
<NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE>
From: Sierk Hamann <hamann@PRIVAT.KK.NET>
Subject:      Re: [NETLAW-L] Spam wird erlaubt....
To: NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE

Guten Morgen,

nur eine schnelle Anmerkung in der Fruehe:

Die Argumentation der Werbewirtschaft (ich sage jetzt bewusst nicht Spammer)
basiert doch auf folgender Kette:
Ein funktionierendes Direktmarketing ist gut fuer Verbraucher - alles wird
billiger. Direktmarketing kann nur dann besonders gut funktionieren, wenn
E-mail Werbung im opt-out Verfahren betrieben wird. Daher ist auch die
opt-out
Variante fuer den Verbraucher unbedingt wuenschenswert.

Ein sehr amerikanischer Ansatz: Was gut fuer jemand ist, muss er auch
wollen. Und
ist er nicht willig, ...

Dazu folgendes:

1. Es wird auch mit blossem opt-in (was einer milden Einwilligungsloesung
entspricht) ein gut funktionierendes Direktmarketing geben. Damit haben wir
das
erste Axiom. Opt-out ist keine notwendige Bedingung fuer ein prosperierendes
Netz. Man kann nicht auf der einen Seite den Verbraucher fleissig als
"muendig"
bezeichnen und ihm aber dann sicherheitshalber abnehmen, die
Eigeninitiative zu
ergreifen und sich Informationen selbst zu besorgen, sondern rein
vorsorglich
einen belaestigenden Praeventiv-Werbeschlag in die Mitte der Privatsphaere
fuehren.
Was da gefordert wird, ist im Ergebnis "cold calling" in digitalem Gewande
und
im Zweifel sogar schlechter zu rechtfertigen.

2. Wenn der Verbraucher tatsaechlich (!) auch seitens der Werbewirtschaft
fuer
muendig gehalten werden sollte (was ich nicht glauben mag. Den Vorwurf
mache ich
dem dmmv !), warum ihn also nicht selbst entscheiden lassen, sondern ihn
vorsorglich bemuttern. Mit der opt-in Variante setzten sich die Werbenden im
Kern selbst dem beruehmten Anti-Verbraucherschutzargument im Netz aus,
naemlich
dass wer Schutz wolle, sich diesen sicher selbst besorgen werde. Gleiches
gilt
fuer die Werbung. Das Argument gegen den Verbraucher taugt also auch gegen
die
Werbewirtschaft.

3. Vielleicht wird es Zeit fuer eine integrative Verbraucher-Lobby im Netz
(zusammen mit der Stoppt-das-ohne Rechtsgrundlage-BKA, Freedom for links,
Internet-Streik-Aktionen, Fitug usw. muesste eine klassische und
unabhaengige
Struktur her- natuerlich unter Fuehrung von Juristen :-) ). Ich fuerchte,
ein
beinahe Flame-War wird kuenftig als Reaktion auf Angriffe gegen den
essentiellen
Grundkonsens im Netz und Persoenlichkeitsrechte der Nutzer nicht mehr
reichen...

Schoenen Tag,

Sierk Hamann,
Wiss. Mitarbeiter,
Jur.Fak., Uni Tuebingen


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