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Urheberrecht - Re: International Lyrics Server



Zu diesem Thema empfehle ich den Streitenden dringend die 
umfassende Lektüre von http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/

Es ist eine Tatsache, daß das Urheberrecht sogar unter Juristen 
eine relativ geringe Bekanntheit genießt.

Die Lied-Texte unterfallen nach § 1 UrhG wohl eindeutig 
dem Urheberrecht, zumal die Anforderungen an die 
Schöpfungshöhe immer geringer werden. 

Der Server wurde wohl ohne Zustimmung der Urheber und ohne 
die notwendigen Vereinbarungen mit den Verwertungs-
gesellschaften betrieben. (weitere Aufklärung?)

Die Abschaffung des Urheberrechts steht nicht zur Debatte, 
da sogar die GNU-License letztlich darauf basiert.

Der Server ist insgesamt wohl insgesamt betroffen. Der gesamte 
Betrieb müßte ohnehin eingestellt werden, da er nur auf der 
Verletzung von Urheberrechten anderer beruht. Die Verwertungs-
gesellschaften nehmen diese Rechte war...

Betroffen ist allerdings das SCHWEIZER Urheberrecht. Dessen 
Text habe ich derzeit nicht verfügbar. Es wird jedoch, ähnlich 
wie das deutsche Urheberrecht eine zivilrechtliche Norm enthalten, 
die die Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung 
begründet. Gleichzeitig wird eine strafrechtliche Norm enthalten 
sein. Die Schweiz hat nach meiner Kenntnis keine TDG, daß eine 
Enthaftung des Providers vorsehen würde.
=> Der Lyrics-Server war also nur durch Nichtbeachtung durch 
Urheber und Verwerter möglich. Das hat sich jetzt geändert, wie 
es sich für die MP3-Server geändert hat, wo auf deutsche 
Initiativen sogar Server in Asien zugemacht wurden (Carmina 
Burana) Axel kann dazu sicherlich mehr erzählen.

Vom Freiheitsstandpunkt interessanter ist die neue Richtlinie, 
die den Schutz der Datenbanken eingeführt hat einerseits und 
die im Entstehen begriffene Richtlinie zur Umsetzung der 
WIPO-Vereinbarungen von 1996 andererseits. Hier ist Aufklärung 
und Lobby-Arbeit gegen das IFPI-München, dmmv und Konsorten 
gefragt. Die Politiker bedienen in Ihrer Ratlosigkeit im Moment 
jeden, der mit einer vernünftig klingenden Idee um die Ecke kommt.

Wegen des Vollstreckungsdefizits hat man die Normen verschärft, 
ohne die Vollstreckung oder die Möglichkeit dazu international 
zu verschärfen. 

=>Das Recht wird langsam aber sicher im Internet ANGEWENDET.
Gegolten hat es schon vorher. 

At 09:58 25.01.1999 +0100, Angelika Goedde wrote:
>> Roland Dieterich created on 24.01.1999 at 15:03:44 following message:
>
>hmmm, ich bemuehe mich gerade mal minimalin(tra)vasiv8) zu wirken... 
>Denn fast haettest Du mich so weit gekriegt, 'ne kleine Abhandlung 
>ueber Schuld und Unschuld von der Moralitaet bis zur heutigen 
>Rechtsphilosophie zu schreiben und die Wechselwirkung bzw. Grauzone und 
>sowie den fliessenden Uebergaengen vom Zivil- zum Strafrecht zu 
>beleuchten<g>.

Einerseits bezweifele ich, daß Du das hinkriegst, ohne in die Mengen-
begrenzung des Mailers zu geraten, andererseits legen solche 
Diskussionen die eigene Fähigkeit zur effektiven Arbeit gegen die 
oben beschriebenen Bestrebungen ein. 

Gruss

Rigo