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Presseerklärung des Verbraucherschutzverein e. V. (VSV)


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Verbraucherschutzverein weist Verantwortung für fristlose Kündigungen durch
MobilCom zurück.

Entgegen der Darstellung von MobilCom ist die Abmahnung des
Verbraucherschutzvereins (VSV) wegen unzulässiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen kein Grund für eine fristlose Kündigung der
Nutzerverträge.

Die Abmahnung verfolgt das gesetzlich geschützte Recht der Verbraucher, für
ihre Geldleistungen eine adäquate Gegenleistung zu erhalten. Mit den von
MobilCom verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dieses Recht in
Frage gestellt. Beschwerden von MobilCom-Nutzern belegen dies. Die Klausel,
nach der eine permanente Einwahl in das Internet nicht gewährleistet wird,
kann bei der wegen des niedrigen Preises zu erwartenden starken Nachfrage
dazu führen, daß Kunden über einen längeren Zeitraum überhaupt keinen
Internet-Zugang erhalten. Trotzdem sind sie nach dem Vertrag verpflichtet,
den monatlichen Pauschalbetrag von DM 77,-- zu zahlen.

Es ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich unzulässig, mit einem niedrigen
Preis Kunden anzulocken, ohne die angebotene Leistung tatsächlich erbringen
zu können.

Nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins hätte MobilCom, statt die Verträge
mit ihren Kunden zu kündigen, die erforderlichen Zugangskapazitäten schaffen
müssen. Der angegebene Kündigungsgrund ist deshalb unzutreffend.

Es drängt sich der Verdacht auf, daß MobilCom die Abmahnung des VSV als
Vorwand benutzt, sich von schwer erfüllbaren Verträgen vorzeitig zu lösen.

Berlin, den 22. Februar 1999

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http://www.verbraucherschutzverein.de/presse/internet.htm