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Re: Die Zukunft des Internet-Musikmarktes



On Thu, Mar 18, 1999 at 08:51:54PM +0100, Jens Hoffmann wrote:
> On Thu, Mar 18, 1999 at 08:30:43PM +0100, Johannes Ulbricht wrote:

> > >Bitte, bitte: Der Provider ist kein Richter.
> > >Er hat nicht zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
...
> Die Beweisweurdigung ist doch das Problem.
> 
> Wer entscheidet, welche Ansprueche hoeher zu bewerten sind?

Schwierige Frage besonders im Schrebergartenbereich der Nachbarn,
die sich nicht mehr gruen sind: "Deine in Mails geaeusserten
Schweinereien zeige ich jetzt aller Welt im WWW" als Beispiel.
Das ist die Urheberrechtsverletzung zwar gegeben, aber das mindere
Uebel. 
Da wird es noch viel haerter als im Gewerbe- und Rechtebereich,
weil PublizistInnen durchgeknallten WWW-Nachbarklatsches auf
Argumente mit verzoegerter Einsicht auf einer langen Leitung
reagieren, die eher Jahrzehnte verzoegert als Attosekunden.

Wenn im Maileingang vom CCC sowas kommt wie Hassmail
auf Kinderporno und mit dieser Begruendung "Gutmenschen" auf
fremden Rechnern erst ein trojanisches Pferd wie BO installieren
und nach vermeintlich kinderpornographischen Bildern suchen,
dann ist das mehr als ein Symptom...

...
> Diese Entscheidungsprozesse hab ich als Provider doch
> nicht nur beim Urheberrecht.
> 
> Aehnliche Problematik gibts es auch beim Mediendienstestaatsvertrag.
> Wenn mich eine "Aufsichtsbehoerde" informell anspricht: "Das koennte

Bei Filmen hiess das frueher beim Zoll "Verbringungsverbot" und Filme,
die dem "Verbringungsverbot" unterlagen, durften nicht oeffentlich,
sondern nur in Filmclubs aufgefuehrt werden.

> Pornografie sein" muss ich entscheiden, ob ich den Vertrag mit dem Kunden
> breche. Mir ist es wichtig eine Aussage "Das ist Pornografie" in den
> Haenden zu halten.

Bei Filmen waren IIRC alle fuer oeffentliche Auffuehrung verboten, die
nicht dafuer genehmigt waren etwa durch ein "frei ab 18", ua DDR-Filme
waren erstmal komplett verboten fuer die BRD-Oeffentlichkeit.
Eine vergleichbare Loesung fuer das Internet ist heute eher nicht
bevoelkerungskompatibel, weder in West noch in Ost.
 
> Informelles Arbeiten kann ich im Bereich des offensichtlichen noch
> akzeptieren, bei "Ermessensabwaegungen" habe ich keinen Spielraum.

"Im Zweifel fuer die Freiheit" oder "im Zweifel Kundendaten loeschen
oder sperren" sind die beiden Extreme an AGB beim ISP-Ermessen.
Internet oder Kindernet.

w "man koennte auch durch einen Strohhalm atmen (Tim)" au

-- 
...ist so aehnlich wie Technoparty feiern mit Grammophon -- Man koennte
bestimmt auch einen objektorienten Assembler erfinden -- #define und 
Stringreplacement sind Konzepte von gestern -- Ich empfinde es als eine
Beleidigung, C++ zu benutzen (Dylanfan Tim evangelisiert am Donnerstag)