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Re: Die Zukunft des Internet-Musikmarktes



Eine Nachricht vom qlinks-Verteiler von der Uni Muenster:

>* Warner tells artist to stop Web distribution (E! Online) Tom
>Petty has been thwarted in his attempt to make his latest single
>available via the Internet in the controversial MP3 format.
>Released as a free, Web-only exclusive this week, Petty's "Free
>Girl Now" has been yanked after two days under orders from his
>label, Warner Bros.
http://www.Eonline.com/News/Items/0,1,4462,00.html

Und noch zwei, die in die Diskussion passen:

http://www.zdnet.com/zdnn/stories/news/0,4586,2118902,00.html
http://www.wired.com/news/news/technology/story/18595.html

Die Geschichte Waus von Focus vs. CCC bzw. die Frage, ob man Nachrichten 
aus ihrem urspruenglichen Kontext reissen und einer dem 
Nachrichtenverfasser unbekannten/unerwarteten Publikum unterbreiten darf, 
ist rechtsdogmatisch-spitzfindisch gesehen nicht urheberrechtlich, 
einschlaegig ist das allgemeine Persoenlichkeitsrecht.
Urheberrecht geht grundsaetzlich erst bei vom Kuenstler als Kunst 
intendierter Kunst los, Alltagskommunikation reicht nicht. Nicht 
persoenlich nehmen :-).

Zur "Selbstkontrolle": Ich finde, es muesste doch eigentlich auch fuer die 
Provider unzumutbar sein, zwischen den juristischen Muehlen zermahlen zu 
werden. Sie haben doch ein Recht darauf, zu wissen, was sie gegenueber 
Kunden und Dritten duerfen. Wie ist da die Stimmung? Wir haben doch einen 
unter uns!

Wenn FITUG da mehrheitlich was machen will, sollten wir langsam mal 
anfangen, einen Draht zum Justizministerium aufzubauen, um moeglichst 
fruehzeitig zu erfahren, was da laeuft. Ich wuerde mich bereiterklaeren, 
deswegen rumzutelephonieren. Will mich aber nicht aufdraengen, weil ich mir 
nicht sicher bin, ob meine Ansichten zum Urheberrecht (vor allem, dass es 
sinnvollerweise nicht um das Ob, sondern nur um das Wie des Urheberrechts 
geht), konsensfaehig sind.

Die komplexen Fragen, die Wau anspricht, zeigen, dass das Recht sich in 
einer sich rasch veraendernden Wirklichkeit entwicklungsoffen sein muss, um 
zu funktionieren, und kein abschliessendes-geschlossenes Weltbild haben 
darf. Dazu gehoert auch, dass es den Beteiligten keine massiven Risiken 
aufdiktiert, weil sie sonst dem Recht ausweichen, anstatt es zu gestalten. 
Wie das aussehen soll, weiss ich nicht. Aber so wie bisher (alles bleibt 
beim alten, bis das neue Gesetz oder das neue BGH-Urteil kommt) geht es 
nicht mehr weiter.