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Re: [FYI] Im Internet ...



Gert Doering <gert@greenie.muc.de>:

>>      Uwe Petersen, Bramfeld: Ein guter Bekannter von
>>      mir hat durch das Internet 30 000 Mark verloren.
>>      Er hat bei einer Bestellung die Kartennummer der
>>      Euro-Card ohne PIN-Nummer eingegeben. Wie
>>      konnte man trotzdem an sein Geld kommen?

> [...] Wie gross ist das Risiko wirklich? Internet im Vergleich zum
> Hinterzimmer eines China-Restaurants?

In beiden Fällen kann man man es mit seriösen und mit unseriösen
Unternehmen (oder unseriösen Mitarbeitern derselben) zu tun haben,
es gibt ein weites Spektrum zwischen amazon.com und copyright-
ignorierenden PICs-Hökern. Beim Restaurant kann man immerhin sicher
sein, dass Kreditkartenbetrug nicht die Hauptbeschäftigung ist.

> Wie sehen die Haftungsbedingungen der Kreditkartenfirmen hier aus?

Die Akzeptanzstellen erhalten keinerlei Zahlungsgarantie bei Vorgängen
ohne Kartenvorlage ("MOTO" = "mail order/telephone order"), der Kunde
muss sein Geld zurückbekommen oder besser -- bei zügiger Reklamation
-- gleich auf dem Konto behalten. Tatsächlich können inkompetente
Mitarbeiter bei der Beschwerdehotline die Sache noch verzögern,
desgleichen auch inkompetente Anrufer bei der Beschwerdehotline
(nämlich solche, die nicht ganz klar sagen, dass die Belastung der
Karte ohne jede vertragliche Grundlage geschehen ist: Denn wer
tatsächlich bestellt hat, aber die versprochene Gegenleistung nicht
bekommen hat, der hat keinen Anspruch auf Stornierung, sondern soll
sich an das Vertragsunternehmen halten).

Die 50-Dollar-/100-Mark-Grenze für den vom Kunden zu tragenden Anteil
bei Kreditkartenmissbrauch bezieht sich auf Fälle, wenn mit einer
entwendeten Karte Zahlungsvorgänge vorgenommen werden, für die der
Händler eine Zahlungsgarantie erhält: Die Mithaftung wird dadurch
gerechtfertigt, dass es in dem Einflussbereich des Karteninhabers
fällt, wie leicht andere an die Karte kommen können. Der Höchstbetrag
von 50 Dollar wurde m. W. von US-Gerichten festgelegt (aber auch in
Deutschland gibt es vergleichbare Rechtsprechung zu AGB zumindest für
Kundenkarten -- Massa-Card?).