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Re: Anzeige wg. Angriffskrieg (Re: Maybe OT but IMO wichtig: steigende



> Tobias Erle wrote:
> 
> > [...]
> > > Mehr sinnvolle Moeglichkeiten fallen mir nicht ein. Schliesslich kann
> > > man den Einsatz im Nachhinein nicht verhindern...
> 
> > Kann man nicht, stimmt, dafür kann aber das BVG der Regierung die
> > Verfassung vorlesen und sie alle samt verurteilen.
> 
> Es ist relativ unwahrscheinlich, daß das Bundesverwaltungs-
> gericht sich zu solchen Aktionen hinreißen läßt. Auch das
> Bundesverfassungsgericht würde wohl bestenfalls die Verfas-
> sungsmäßigkeit der entsprechenden Gesetze (nach Ausschöpfung
> des Rechtsweges) prüfen (mit vorhersehbarem Ergebnis).

Vorhin in der Zeitung (KStA) gelesen, dass die PDS mit einem Schnellschuss
gegen den Angriffskrieg beim BVerfG gescheitert sind; nach dem, was sie 
allerdings beklagt haben, war das nicht Par80 GG (sp? Verbot Angriffskrieg),
sondern Rechtmaessigkeit des Ausrufens eines Krieges. Da habe das VerfG.
gesagt, dass dies vom Bundestag zu entscheiden sei, und der Bundestag habe
entschieden, Punkt. Es ging also wohl eher um den Modus, nicht um die
Rechtmaessigkeit.

Bin derzeit zu faul, im Web nach dem Artikel zu suchen...

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