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FYI: Neuer Prozess um einen Link



 HiYa!

Erst die Meldung, dann der Comment.

---/ http://www.heise.de/newsticker/data/fr-12.04.99-000.html /---
 
Neuer Prozeß um einen Link 
 
Wieder einmal geht es in einem Gerichtsprozeß, diesmal ab heute vor der
Handelskammer des Münchner Landgerichts, um die Verantwortung für Links zu
fremden Inhalten. Thomas Benner hatte auf seiner Website, auf der er
Spartips gibt, einen Link zu einer anderen Website gelegt, auf der ein
Berechnungsprogramm für Telefonkosten angeboten wurde. Der Hersteller
dieses Tarifrechners aber hatte für diesen den geschützten Namen "Explorer"
gewählt - und das wird jetzt möglicherweise auch Thomas Brenner zum
Verhängnis. Er erhielt von einem Münchner Rechtsanwalt kurz darauf eine
Abmahnung, da der Name des verlinkten Tarifprogramms ein eingetragenes
Warenzeichen enthalte. Neben der Forderung, den Namen nicht weiter zu
verwenden, enthielt die Abmahnung auch die Forderung nach Anerkennung von
Schadensersatzansprüchen, wozu auch das Honorar des Rechtsanwalts gehört.
Thomas Brenner, der den Link, wie er sagt, ohne "wirtschaftliches
Interesse" setzte, fand heraus, daß noch 80 weitere Websites auf das
Programm verwiesen hatten. Brenner will das Honorar des Rechtsanwalts nicht
zahlen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Er sei nicht in der Lage, vor
dem Setzen eines jeden Links eine Warenzeichenrecherche durchzuführen.
Sollte die Klägerin in dem Prozeß Recht bekommen, warnt er, käme dies
"einem Maulkorb fürs Internet" gleich. Die Richter prüfen vor allem, ob
Brenners Website einen "geschäftlichen Verkehr" darstellt.
Mehr in Telepolis: Maulkorb fürs Internet?. (fr/tp)
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Copyright 1999 by Verlag Heinz Heise
 
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Nun, welcher Anwalt wird das wohl sein? Fuer mich ist das voellig absurd,
aber aus 'dieser' Ecke ist das auch nicht unbedingt verwunderlich. Ich
habe keinerlei Verstaendnis mehr fuer diesen Anwalt. Da werden juristische
Schlupfloecher zur reinen Bereicherung (Abmahnungen) verwendet, kein
Unterschied zum Abzocken von minderjaehrigen Spielekopierern in den
Achtzigern. Einen anderen Sinn kann in dieser 'Aktion' nicht gefunden
werden.

Als Webautor fuege ich laufend Links in Webseiten ein. Eine permanente
Kontrolle aller referenzierten Inhalte auf irgendwelche eventuellen
Warenzeichenverstoesse o.ae. ist schlichtweg unmoeglich. Es ist allenfalls
eine Ueberpruefung der eigenen Seiten moeglich, aber auch hier gibt es
Grenzen (die mit 'Explorer' mehr als kilometerweit ueberschritten wurde).
Nun fuer die Inhalte von Seiten, die nicht der eigenen Kontrolle
unterstehen, haftbar gemacht werden zu koennen, ist galoppierender Unsinn.
Die Konsequenz waere - keine Verlinkungen mehr. Das Medium Web waere damit
faktisch tot.
Aber Hauptsache, man zaehlt munter die Tausender, die man mit Abmahnungen
abkassiert hat. Ein solches Gebaren ist schlichtweg *unredlich* und vor
allem extrem kurzsichtig.

Was tut not? Eine _klare_ Gesetzeslage, die die Haftbarkeit von Links auf
die _eigenen_ Inhalte beschraenkt, so dass eine Rechtskonformitaet von
Webseiten mit _zumutbarem_ Aufwand realisiert werden kann.

MfG, Olaf
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## Blue Elephant ;ooO) | WorldWideWaste: http://www.tarigon.de/
## Fachbegriffe der Informatik einfach erklaert, Teil 15:
## "Developer Version" == "Programmpaket MIT Dokumentation"