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Re: Urheberrecht u.a.



Karl Dietz wrote:

> > Diese Einstellung zur Zwangsbeglückung ist doch genau jene,
> > die die Selbstbestimmung des Einzelnen leugnet (und man in
> > der gleichen Form auch in jeder Law & Order-Diskussion
> > (Kryptografie, ENFOPOL) und bei Vergewaltigern findet). Zu-
> > nächst besitzt der Verlag die Verwertungsrechte (und jeder
> > Mensch das Recht auf Privatsphäre oder etwas krasser auch
> > auf sexuelle Selbstbestimmung), und wenn es so logisch ist,
> > daß er auf einen Teil dieser Rechte verzichten oder diese
> > jemand anders übertragen will, wird er eine entsprechende
> > Einwilligung ja sicherlich innerhalb von Sekunden erteilen.

> ist die zwangsbeglueckung, also zb meine mails, eine andere,
> wenn ich nur zeilen an eine liste sende, die ich selber ge-
> schrieben habe?

Es geht nicht um die Zwangsbeglückung des Lesers, sondern
des Verlages.

> verwertungsrechte haben etwas mit wirtschaft und geld zu tun.
> newsgruppen und mailinglisten sind da imho aussen vor, oder?

Vor einigen Jahren war - insbesondere unter Jugendlichen -
das (unentgeltliche) Kopieren von Computerspielen ausgespro-
chen "in" (heutzutage wird stattdessen "gebrannt" (teilweise
zum "Selbstkostenpreis")). Ein mittlerweile sehr bekannter
Münchener Rechtsanwalt hat damals - für ihn sehr profita-
bel - gezeigt, daß auch solche nichtkommerzielle Verbreitun-
gen die Rechte der Hersteller sehr empfindlich beschneiden
und für den Rechtebesitzer und den -verletzer sehr viel mit
(viel) Geld zu tun haben können.

> und auch: der verlag wird sich imho freuen, wenn auf seine
> buecher hingewiesen wird. ich wiederhole mich.
> [...]

Fändest Du es gut, wenn der Verlag Dir sämtliche Bücher
schickt und in Rechnung stellt, von denen er glaubt, daß Du
sie schon immer lesen wolltest?

  Der Autor hätte diese Gedichte auch "frei" geben können
(Lutz Donnerhacke macht das beispielsweise IIRC mit seinen
Artikeln unter der GPL x Wochen/Monate nach EVT). Vielleicht
hat er dem Verlag auch nur die Verwertungsrechte für papier-
ne Ausgaben übertragen. Ansonsten mußt Du halt 70 a (?) nach
dem Tod des Urhebers mit der Veröffentlichung warten, mit
dem Rechteinhaber verhandeln oder die Gedichte halt nicht
posten.

  Wahrscheinlich darfst Du sogar einzelne Gedichte im Rahmen
einer Rezension des Buches zitieren; da mögen die UrhG-Ex-
perten aber mehr zu sagen. Die Rezension wird allerdings si-
cherlich aus mehr als Deiner Unterschrift bestehen müssen.

Tim
(IANAL)