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[YI] text intern: Gefahr fuer den elektronischen Handel



 


Gefahr für den elektronischen Handel/ EU will Ursprungslandprinzip kippen/ Medien- und Industrieverbände gehen dagegen vor

   Hamburg (ots) - E-commerce, auf das Global Player wie Bertelsmann
ihre Zukunft bauen, steht vor seiner härtesten Bewährungsprobe, noch
bevor der Online-Handel richtig in Schwung gekommen ist. Die
EU-Kommission plant, das internationale Privatrecht zu ändern und das
Empfangslandprinzip de facto anstelle des Ursprungslandprinzips
festzuschreiben. Das meldet der Branchendienst "text intern".

   Die Angebote des Diensteanbieters müßten demnach den Gesetzen
aller EU-Staaten genügen, wenn die Services in einem anderen EU-Land
zugänglich sind - bei global verfügbaren Online-Angeboten ist dies
immer der Fall. Die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Handel zu
treiben, wäre insbesondere der klein- und mittelständischen Industrie
verbaut, da u.a. eine Vervielfachung der personellen Ressourcen und
eine aufwendige, teure (Rechts)Beratung notwendig wären.

   Nach den EU-Plänen kann der Verbraucher künftig immer die Gerichte
in seinem (Wohnsitz-) Land anrufen, da dann jede Aktivität eines
Diensteanbieters im Verbraucher-Wohnsitzland, also nicht mehr nur das
ausdrückliche Angebot oder eine Werbung erfaßt werden soll. Ein
Beispiel: Ein Diensteanbieter  aus Frankreich bietet seine
Dienstleistungen auch in Deutschland über seine Webpage an. Es kommt
zum Vertragsabschluß mit dem Verbraucher. Bei zivilrechtlich
relevanten Klagen würde deutsches Recht gelten, der Gerichtsstand
läge in der Wohnsitzstadt des Verbrauchers.

   Aufgrund der Brisanz des Themas werden Industrie- und
Medienverbände in den nächsten Tagen beim Bundesministerium für
Wirtschaft (BMWi), das nicht in die Beratungen der EU-Pläne
involviert war, vorstellig. Die Zeit drängt: Derzeit stimmen sich die
Generaldirektionen der EU-Kommission ab. Dieser Prozeß wird am 18.
Juni beendet sein, dann wird das Kollegium der Kommissare
eingeschaltet. Verantwortlich für die Aktivitäten ist die
EU-Arbeitsgruppe "Justitielle Zusammenarbeit" unter der Zuständigkeit
der noch amtierenden Kommissarin Gardin.

   Gefahr droht auch den Rundfunkanbietern, sollte die Hinwendung zum
Empfangslandprinzip auf die gesamte kommerzielle Kommunikation
ausgedehnt werden. Dann  müßten sich die TV-Sender, die ihr Programm
über Satellit abstrahlen, an die nationalen Gesetze aller Länder
orientieren. Das würde für Programm und Werbung gleichermaßen gelten.

ots Originaltext: Text Verlag GmbH
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

Der Originaltext des Artikels ist recherchierbar bei text intern
unter:
Thomas Jüngling
Tel.: (040) 229 26-42 oder
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