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- Date: Fri, 11 Jun 1999 13:21:07 +0200
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Gefahr für den elektronischen Handel/ EU will Ursprungslandprinzip kippen/ Medien- und Industrieverbände gehen dagegen vor Hamburg (ots) - E-commerce, auf das Global Player wie Bertelsmann ihre Zukunft bauen, steht vor seiner härtesten Bewährungsprobe, noch bevor der Online-Handel richtig in Schwung gekommen ist. Die EU-Kommission plant, das internationale Privatrecht zu ändern und das Empfangslandprinzip de facto anstelle des Ursprungslandprinzips festzuschreiben. Das meldet der Branchendienst "text intern". Die Angebote des Diensteanbieters müßten demnach den Gesetzen aller EU-Staaten genügen, wenn die Services in einem anderen EU-Land zugänglich sind - bei global verfügbaren Online-Angeboten ist dies immer der Fall. Die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Handel zu treiben, wäre insbesondere der klein- und mittelständischen Industrie verbaut, da u.a. eine Vervielfachung der personellen Ressourcen und eine aufwendige, teure (Rechts)Beratung notwendig wären. Nach den EU-Plänen kann der Verbraucher künftig immer die Gerichte in seinem (Wohnsitz-) Land anrufen, da dann jede Aktivität eines Diensteanbieters im Verbraucher-Wohnsitzland, also nicht mehr nur das ausdrückliche Angebot oder eine Werbung erfaßt werden soll. Ein Beispiel: Ein Diensteanbieter aus Frankreich bietet seine Dienstleistungen auch in Deutschland über seine Webpage an. Es kommt zum Vertragsabschluß mit dem Verbraucher. Bei zivilrechtlich relevanten Klagen würde deutsches Recht gelten, der Gerichtsstand läge in der Wohnsitzstadt des Verbrauchers. Aufgrund der Brisanz des Themas werden Industrie- und Medienverbände in den nächsten Tagen beim Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), das nicht in die Beratungen der EU-Pläne involviert war, vorstellig. Die Zeit drängt: Derzeit stimmen sich die Generaldirektionen der EU-Kommission ab. Dieser Prozeß wird am 18. Juni beendet sein, dann wird das Kollegium der Kommissare eingeschaltet. Verantwortlich für die Aktivitäten ist die EU-Arbeitsgruppe "Justitielle Zusammenarbeit" unter der Zuständigkeit der noch amtierenden Kommissarin Gardin. Gefahr droht auch den Rundfunkanbietern, sollte die Hinwendung zum Empfangslandprinzip auf die gesamte kommerzielle Kommunikation ausgedehnt werden. Dann müßten sich die TV-Sender, die ihr Programm über Satellit abstrahlen, an die nationalen Gesetze aller Länder orientieren. Das würde für Programm und Werbung gleichermaßen gelten. ots Originaltext: Text Verlag GmbH Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de Der Originaltext des Artikels ist recherchierbar bei text intern unter: Thomas Jüngling Tel.: (040) 229 26-42 oder 0172 / 26 500 27