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Re: AT-Absage an Werbespam



At 17:28 12.07.99 +0200, Martin Schröder wrote:

>> >Ebenfalls geändert werden soll der Paragraph 104, der in Zukunft
>> >Geldstrafen um die ATS 50.000 für Zusenden unverlangter MassenMails
>> >vorsiehen wird.

>> Es muss wohl "bis ATS 500.000,-" (ca. DEM 71.430,-) heissen. 

>Wieviel sind das in Euro? :-}
>Warum schreiben die in ihre Gesetze/Verordnungen eigentlich noch eine Währung
>mit definiertem Verfallsdatum rein? Damit sie es 2002 wieder ändern müssen?

Das oesterr. Telekommunikationsgesetz TKG ist aus dem Jahre '97.
http://www.bmv.gv.at/tk/3telecom/recht/regeln.htm ff.  §101/104 werden
lediglich ergaenzt. Die drei Strafrahmen ATS 50/100/500.000,- existieren
schon.

Bye,
Peter

-- 
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