[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] .de bleibt bei opt-in



http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=2276 

Versender von Massen-E-Mails brauchen in Deutschland auch weiterhin die 
Zustimmung der Empfänger. Die Umsetzung der 
EU-Fernabsatzrichtlinie führt zu keiner Änderung der Rechtslage. 

Die Umsetzung der Europäischen Fernabsatzrichtlinie steht an. Einer der 
strittigsten Punkte heißt Junk Mail. Nach der Richtlinie soll das 
Versenden von Werbe-E-Mails erst illegal sein, wenn der Empfänger zuvor 
weitere Werbemitteilungen abgelehnt hat (sogenanntes 
„Opt-Out"-Verfahren). Deutsche Gerichte gewährten hingegen bisher einen 
weitergehenden Schutz: Für das Versenden einer Werbe-Mail 
wurde grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Empfängers gefordert 
(„Opt-In"-Lösung). 

Eine Anpassung der deutschen Rechtslage an die Richtlinienvorgaben wurde 
nun von der Bundesregierung abgelehnt. Der Entwurf des 
Fernabsatzgesetzes sieht die nutzerfreundlichere „Opt-In"-Lösung vor. 
Die Richtlinie steht einer solchen Regelung nicht entgegen, weil sie 
ausschließlich dem Schutz der Konsumenten dienen soll. Ein höheres 
nationales Schutzniveau muß daher nicht an den niedrigeren europäischen 
Standard angeglichen werden. 

Die Folge: Deutsche Firmen dürfen in Zukunft Kunden in „Opt-Out"-Ländern 
bewerben, während ihre ausländischen Wettbewerber auf die 
Zustimmung der deutschen Konsumenten angewiesen sind. Dies sei jedoch 
kein Verstoß gegen europäische Grundsätze, heißt es im Entwurf, da 
in den jeweiligen Ländern die Bedingungen für die Wettbewerber gleich 
sind. 

-- 
http://www.aiki.de/