[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[FYI] .de bleibt bei opt-in
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] .de bleibt bei opt-in
- From: Markus Wiese <mw@aiki.de>
- Date: Tue, 27 Jul 1999 10:05:56 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Organization: http://www.AIKI.de/ - Aikido Site Kiel
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=2276
Versender von Massen-E-Mails brauchen in Deutschland auch weiterhin die
Zustimmung der Empfänger. Die Umsetzung der
EU-Fernabsatzrichtlinie führt zu keiner Änderung der Rechtslage.
Die Umsetzung der Europäischen Fernabsatzrichtlinie steht an. Einer der
strittigsten Punkte heißt Junk Mail. Nach der Richtlinie soll das
Versenden von Werbe-E-Mails erst illegal sein, wenn der Empfänger zuvor
weitere Werbemitteilungen abgelehnt hat (sogenanntes
„Opt-Out"-Verfahren). Deutsche Gerichte gewährten hingegen bisher einen
weitergehenden Schutz: Für das Versenden einer Werbe-Mail
wurde grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Empfängers gefordert
(„Opt-In"-Lösung).
Eine Anpassung der deutschen Rechtslage an die Richtlinienvorgaben wurde
nun von der Bundesregierung abgelehnt. Der Entwurf des
Fernabsatzgesetzes sieht die nutzerfreundlichere „Opt-In"-Lösung vor.
Die Richtlinie steht einer solchen Regelung nicht entgegen, weil sie
ausschließlich dem Schutz der Konsumenten dienen soll. Ein höheres
nationales Schutzniveau muß daher nicht an den niedrigeren europäischen
Standard angeglichen werden.
Die Folge: Deutsche Firmen dürfen in Zukunft Kunden in „Opt-Out"-Ländern
bewerben, während ihre ausländischen Wettbewerber auf die
Zustimmung der deutschen Konsumenten angewiesen sind. Dies sei jedoch
kein Verstoß gegen europäische Grundsätze, heißt es im Entwurf, da
in den jeweiligen Ländern die Bedingungen für die Wettbewerber gleich
sind.
--
http://www.aiki.de/