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Re: Mehr Ueberwachungskameras in der City,



On Wed, 1 Sep 99 23:56:35 +0100, ms@dream.kn-bremen.de (Martin
Schroeder) wrote:

> In <l03130300b3eca5df04c8@[194.97.65.26]> Holm Landrock <holm@cube.net> writes:
> >Gehen denn die Räuber von allein vor den Kadi? Nö. Darf ich in Deutschland
> >einen Gewalttäter verhaften, AFAIK nö (bitte korrigiert mich: Ich darf mich
> >in die Bresche werfen, ich darf und muss die Polizei alarmieren, aber ich
> >darf keine Strafverfolgung durchführen und ich darf keine Arrestierung und
> >Vorführung vor Gericht unternehmen, ist das richtig?)
> 
> Du darfst AFAIK (und mußt soweit möglich) ihn bis zum Eintreffen der Polizei
> festhalten.

Du darfst einen Straftaeter bis zu 24 Stunden festhalten. Allerdings
musst Du ASAP die Polizei informieren und dafuer Sorge tragen, das der
Straftaeter ASAP der Polizei uebergeben wird.

Vorsicht: Das kann im Worst-Case dazu fuehren, das Du dich der
Freiheitsberaubung schuldig machst, wenn Du diesen Passus zu lax
auslegst.