[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.



On 1999-10-03 00:09:31 +0200, Dr.Horst-Walter Schwager wrote:

>>BKA-Meseke ließ bei dem Gummersbacher Seminar der FNSt. so etwas
>>ähnliches anklingen.  HWS, bitte korrigiere mich, wenn ich da irre.

[...]

> Juristen in Gummersbach waren sich einig, daß das BKA mit der
> anlaßunabhängigen Recherche *außerhalb* ihres per Verfassung
> definierten Auftages handeln (sozusagen auf eigene Faust).

Für welche Definition von "einig"?  Hältst Du es nicht für möglich,
daß einige der dort Anwesenden schlicht keine Lust mehr hatten, mit
dem nahezu ununterbrochenen Redeschwall eines der dort anwesenden
Juristen zu konkurrieren?

Es mag zwar tatsächlich so sein, daß es nach sittenstrenger
akademischer Rechtsdeutung nicht vom Auftrag des BKA gedeckt ist,
wenn die dortigen Beamten öffentlich zugängliche Informationsquellen
auswerten und u.U. gegen Straftäter ermitteln, die Äußerungsdelikte
begehen.

Ich möchte aber trotzdem meine schon in GM gestellte Frage
wiederholen: Darf das BKA Zeitung lesen?  Wenn es das nicht darf:
_Sollte_ es das nicht dürfen?  _Warum_ in Gottes Namen sollen derart
leicht zentralisierbare Aktivitäten auf Ebene der Länder jeweils
einzeln erledigt werden?  Und schließlich: Welcher Bürger wird in
seinen Rechten beeinträchtigt, wenn das BKA Zeitung liest?