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Wie haetten wirs denn gern ?



Alex hat vor kurzem einen EG Aufruf verbreitet, in dem es um
Stellungnahmen zu E-Commerce geht. Welches Gericht sollte zustaendig sein
und welches Recht sollte es anwenden ?

Stellen wir uns einmal einen Verkaeufer in Australien und einen Kaeufer in
Muenchen vor, der in Australien gekaufte Computer ist kaputt, sagt der
Kaeufer.

Soll der Verkaeufer, der sein Geld haben will, in Muenchen klagen, soll er
sich auf deutsches Recht einlassen ? Soll der Kaeufer nach Australien
fahren usw ?????

Eigentlich ein spannendes Thema, vor allem wenn man sich so eine
Weltrechtsordnung vorstellt, ein besonderes Cyberspacekaufrecht etwa, das
etwa nicht gilt, wenn man per Telephon oder Brief bei Quelle bestellt.
Oder doch ??????

Heiko