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RE: Wie haetten wirs denn gern ?
- To: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Subject: RE: Wie haetten wirs denn gern ?
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Sat, 16 Oct 1999 10:26:56 +0200 (CEST)
- cc: "=?X-UNKNOWN?Q?'Ulf_M=F6ller'?=" <ulf@fitug.de>, "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <01BF1795.802D94A0.Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> >> Uebrigens hat Otto hier in Hamburg das Mahnverfahren automatisiert, Otto
> >> liefert dem Amtsgericht Altona CD`s mit den Adressen der zu Mahnenden, das
> >> ganze laueft dann durch den Computer und raus kommen Mahnbescheide.
Fuer wen es die Sache vereinfacht, wer was davon hat ? Jedenfalls nochmal:
es ist ein uralter Hut, die entsprechenden Verdummerungen der ZPO, Wegfall
der Schluessigkeitpruefung, haben den BGH so etwa vor 10 Jahren
beschaeftigt. Rechtskraft und Sittenwidrigkeit.....anders war diesen
Titeln nicht beizukommen, die da entstehen koennen.
Meines Wissens gibts im GVG eine Regelung, wonach die notwendige EDV bei
bestimmten Gerichten gebuendelt werden kann, davon haben alle Laender
Gebrauch gemacht.