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Re: [FYI] Neue Legislation zur digitalen Signatur



Hallo, 

 Kurz: Du musst dann, sofern
> die Signatur als Beweismittel zugelassen wird, vermutlich mit Gutachtern
> operieren und versuchen, den/die Richter von Deiner Sicht der Dinge zu
> ueberzeugen...

2 Mal damit gescheitert .
Grund :
Gericht bestand in einem Fall auf einem eigenen Sachverständigen
der behauptete es sei nicht sicher ( ellenlanges Elaborat 
habe nur 1/3 verstanden. )
Grund 2 : 
Gericht sah keinen Anlaß für Gutachter da  :
Anscheindsbeweis genügen müsse 
( email sei generell unsicher ) 
und keine Sachverständigen vorhanden wären.

Ist aber schon über 1 jahr her, kann ggf.. mal Aktenzeichen raussuchen
lassen. 

Gruß

Hary