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Re: [FYI] Neue Legislation zur digitalen Signatur
- To: fitug <debate@fitug.de>
- Subject: Re: [FYI] Neue Legislation zur digitalen Signatur
- From: Hary Tihomirov <verkauf@schlaufuchs.de>
- Date: Mon, 25 Oct 1999 20:42:49 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Organization: Schlaufuchs Ltd.
- References: <199910251806.UAA03021@nessus.pca.dfn.de>
- Reply-To: verkauf@schlaufuchs.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo,
Kurz: Du musst dann, sofern
> die Signatur als Beweismittel zugelassen wird, vermutlich mit Gutachtern
> operieren und versuchen, den/die Richter von Deiner Sicht der Dinge zu
> ueberzeugen...
2 Mal damit gescheitert .
Grund :
Gericht bestand in einem Fall auf einem eigenen Sachverständigen
der behauptete es sei nicht sicher ( ellenlanges Elaborat
habe nur 1/3 verstanden. )
Grund 2 :
Gericht sah keinen Anlaß für Gutachter da :
Anscheindsbeweis genügen müsse
( email sei generell unsicher )
und keine Sachverständigen vorhanden wären.
Ist aber schon über 1 jahr her, kann ggf.. mal Aktenzeichen raussuchen
lassen.
Gruß
Hary