[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Zweckveranlasser....



In schulung.lists.fitug-debate you write:
>IMHO ist die gestellte Frage immer noch nicht zufriedenstellend
>beantwortet: gilt der besagte Aufkleber (der sich hier leider als völlig
>unwirksam erweist) als verbindliche Willensäußerung oder nicht? Hiesige
>Austräger kümmern sich einen Dreck darum. 

Er gilt, und darum sind schon Prozesse gefuhert und gewonnen
worden. Ein Anruf bei den entsprechenden Auftraggebern wirkt
hier in der Regel Wunder, einmal war bisher schriftliche
Ermahnung notwendig.

Kristian