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Re: Bremse des Fortschritts...
- To: "'Stefan Bechtold'" <stef@n-bechtold.com>
- Subject: Re: Bremse des Fortschritts...
- From: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Date: Mon, 15 Nov 1999 19:35:53 +0100
- Cc: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
> Flugs zieht man einen Zaun in
> Gestalt eines "Ruehr-die-Kopierschutzmechanismen-nicht-an"-Gesetzes
>> um das Partizipationsinteresse der Urheber herum und sperrt damit die
>> Oeffentlichkeit auch aus Arealen aus, die sie eigentlich
>> legitimerweise bertreten duerfen sollten.
>
>Welche Areale sind das?
Die urheberrechtlich freien Areale, wenn das Urheberrecht so ist, wie es
sein soll.
Ich persoenlich bin auch dagegen, im Urheberrecht die abstrakte Verletzung
von Kopierschutzmechanismen voellig unabhaengig von einer hierdurch
ermoeglichten materiellen Urheberrechtsverletzung als rechtswidrig
anzusehen:
Die Rechteinhaber koennen so durch die Art und Weise, wie sie den
Kopierschutz ausgestalten (z. B. DVD-Laendercodes, verstossen u. U. gegen
den Erschoepfungsgrundsatz) den faktischen materiellen Inhalt des
Urheberrechts bestimmen, das Recht stuetzt dann diese inhaltlichen Vorgaben
der Rechteinhaber, die die Technik macht, und zwingt alle Uebrigen dazu,
sie einzuhalten.
Waehrend die internationalen Vertraege nur vorsehen, dass das Verletzen des
Kopierschutzes dann rechtswidrig ist, wenn hierdurch das materielle
Urheberrecht verletzt wird, geht die Regelung in Deutschland noch weiter:
Sie schuetzt gegen die Beseitigung eines Kopierschutzes auch dann, wenn das
Kopieren von Werken verhindert, die gar nicht urheberrechtlich geschuetzt
sind. Es kommt nur auf die abstrakte Eignung des Kopierschutzes an, (auch)
vor Urheberrechtsverletzungen zu schuetzen. Damit geraet die
Definitionsmacht im Urheberrecht einseitig in die Haende der Rechteinhaber.
In der MMR hatte ich mal nen interessanten Aufsatz dazu gelesen, war der
nicht von Dir?
Ich finde, dass man als Jurist einen spannenden Job hat, wenn man
Interessenkonflikte aufloest. Das Urheberrecht macht Spass, wenn es ein
Instrument ist, um Interessenkonflikte aufzuloesen. Hier wird es zu einem
Mittel, um einer Seite eine einseitige Definitonsmacht ueber das
Urheberrecht zu geben und so die Schranken des Urheberrechts auszuhebeln.
Das nuetzt langfristig niemand, auch den Rechteinhabern nicht. Als Jurist
ist man kurzfristig fuer die Rechteinhaber bequem, wenn man das nicht sagt,
mittelfristig ueberfluessig.