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Re: PE Softwarepatente Endversion?



Axel Horns schlug vor

> > Eine weitere Möglichkeit wäre, nicht nur aus offengelegtem 
> > Quellencode, sondern auch aus einer compilierten Binärdatei durch 
> > einen Experten entnehmbare Zusammenhaenge als Beitrag zum "Stand der 
> > Technik" anzusehen, wenn die Binärdatei ohne eine ausdrueckliche 
> > Geheimhaltungsverpflichtung abgegeben und somit der Öffentlichkeit 
> > zugaenglich gemacht wurde.   

Ich wuerde "ohne eine ausd. .. und somit" weglassen.
Alles was bekannt ist, ist Stand der Technik.  Auch ein ganz
verstecktes CGI-Programm, ist insoweit veroeffentlicht, wie man seine
Funktionsweise erkennen kann.  Dekompilierverbote durchzusetzen ist nicht
Aufgabe des Patentrechts.  Man muesste sogar fordern, solche Verbote fuer
illegal zu erklaeren, denn sie behindern die Umsetzung des Patentrechts.
Entweder oder.

--
phm