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Re: PE Softwarepatente Endversion?



In einer Nachricht vom 24.11.99 22:44:41 (MEZ) Mitteleuropäische Zeitschreibt 
horns@t-online.de:

><< > Eine weitere Möglichkeit wäre, nicht nur offengelegten Quellcode,
> > sondern auch nicht-offengelegte Binärdateien als "Stand der Technik"
> > anzusehen, wenn sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden.
> 
> Falls das nicht schon zu spaet ist: "nicht offenegelgt" heisst in der 
> Patentsprache "der Oeffentlichkeit nicht zugaenglich gemacht". Der 
> Binaercode, um den es hier geht, ist aber als solcher sehr wohl der 
> Oeffentlichkeit zugaenglich gemacht - nur der zugrundeliegende 
> Quellencode nicht. Vorschlag:
> 
>------------------------------- CUT -------------------------
> 
> Eine weitere Möglichkeit wäre, nicht nur aus offengelegtem 
> Quellencode, sondern auch aus einer compilierten Binärdatei durch 
> einen Experten entnehmbare Zusammenhaenge als Beitrag zum "Stand der 
> Technik" anzusehen, wenn die Binärdatei ohne eine ausdrueckliche 
> Geheimhaltungsverpflichtung abgegeben und somit der Öffentlichkeit 
> zugaenglich gemacht wurde.   
> 
> ------------------------------- CUT -------------------------
> >>

Waere dafuer, meinen Absatz mit der Version von Axel zu ersetzen.