FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

FITUG: Selbstkontrolle von Internet-Providern darf Bürgerrechte nicht gefährden. Breiter Dialog ist unabdingbar.

Der Förderverein Informationstechnologie und Gesellschaft (FITUG) warnt vor der Verletzung von Bürgerrechten durch Selbstkontrollmaßnahmen durch Internet Service Provider und fordert einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu diesem Thema.

Zuletzt hat zum Thema der "Selbstkontrolle" durch Internet-Provider und Online-Dienste das Bundeskriminalamt in Wiesbaden die Initiative ergriffen: Ausgewählte Internet-Provider wurden zu einer Informationsveranstaltung mit dem Titel "Bekämpfung der Kriminalität im Internet - Möglichkeiten und Grenzen" am 14./15. Dezember dieses Jahres eingeladen.

Ziel der Veranstaltung ist die Annahme einer vom BKA entworfenen "Selbsterklärung der ISP und Online-Dienste zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden".

Im Entwurf dieser "Selbsterklärung" heißt es, es sei erforderlich, daß "sämtliche Teilnehmer des Internets durch verantwortungsbewußtes Handeln und Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten auch ohne expliziten gesetzlichen Auftrag dazu beitragen, die Mißbrauchsmöglichkeiten im Internet einzuschränken". Internet-Provider sollten "im Rahmen ihrer tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten entgegenwirken, daß Inhalte angeboten und zur Nutzung vermittelt werden", die illegal oder unzulässig sind. Internet-Provider sollten weiterhin einen Beitrag dazu leisten, daß die Belange des Jugendschutzes gewahrt blieben. Die Strafverfolgungsbehörden seien bei der Bekämpfung vo Straftaten konstruktiv und zeitnah zu unterstützen.

FITUG erklärt hierzu:

  1. Jegliche Maßnahmen von ISPs und Online-Diensten finden ihre Grenzen in den Rechten der Nutzer und in den gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Provider.
    In diesem Zusammenhang ist besonders das Telekommunikationsgeheimnis, das auch die Verkehrsdaten eines Kommunikationsvorgangs umfaßt, zu nennen. Die Herausgabe derartiger Daten an Dritte ohne das Vorliegen der gesetzlich gebotenen Voraussetzungen wäre gesetzeswidrig und und unter Umständen strafbar.
    Auch darf das Recht der Nutzer auf Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen (Art 5 GG) nicht eingeschränkt werden. Eine etwaige "Sperrung" von Internet-Inhalten ist daher grundsätzlich abzulehnen.
  2. Maßnahmen zum Jugendschutz sind so auszugestalten, daß sie die Möglichkeiten Erwachsener, auf die betroffenen Inhalte zuzugreifen, nicht einschränken. Denkbar ist hierzu der Einsatz von Filtertechniken wie PICS/RDF beim Kunden selbst und unter dessen Kontrolle oder die Schaffung gesonderter "Kinderzugänge", bei denen eine Filterung schon beim Provider selbst stattfindet.
  3. Die Verfolgung illegaler Inhalte darf sich ausschließlich auf deren Erzeuger beziehen. Die Mithilfe von Providern im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten bei den hierzu nötigen Ermittlungen ist selbstverständlich.
  4. Selbstkontrollmaßnahmen und Hotlines dürfen nicht dazu führen, daß Internet-Provider und Nutzer in zunehmendem Maße Polizeiaufgaben übernehmen. Die Verfolgung von Straftaten und die Beurteilung von Inhalten als rechtswidrig oder jugendgefährdend muß den hierfür zuständigen Behörden überlassen bleiben.

FITUG begrüßt die Initiative des BKA, mit Internet-Providern und Online-Diensten in Dialog zu treten. Allerdings erscheint der eingeschlagene Weg fragwürdig: Einem breiten Dialog aller beteiligten Gruppen (Provider, Behörden und Nutzer) ist das BKA gezielt aus dem Weg gegangen. Wir halten einen solchen Dialog für eine wirksame Selbstkontrolle und für eine effektive Zusammenarbeit von Nutzern, Providern und Behörden für unabdingbar.

Über FITUG

Der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft FITUG e. V. (FITUG) schafft Verbindungen zur virtuellen Welt der Neuen Medien und der Datennetze. In unserer Satzung heißt es dazu: "Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Medien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien, sowie die Wahrung der Menschenrechte und der Verbraucherschutz in Computernetzen. Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, Bildung und Wissenschaft gefördert werden."

Hintergrund

Förderverein Informationstechnologie und Gesellschaft
webmaster@fitug.de, Thu, 10 Dec 1998 10:22:03 +0100