[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Inwieweit darf der Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue" de



* Mario Dueck wrote:
>lutz meinte am 13.04.00 in /ML/FITUG zum Thema "Re: Inwieweit darf der
>> Wer Transporte von Kisten von und zum Markt anbietet, haftet nicht.
>> TKG.
>
>Wenn er im konkreten Fall Kenntnis davon hat/in Kenntnis gesetzt wird,  
>dass sich in den 'Kisten' Illegales befindet, ihm also Inhalte bekannt  
>sind/werden, dann haftet er nach 5 IV TDG, wenn er trotzdem weiter
>transportiert.

Entscheidend für TDG ist, daß er den Originaldatanbestand hostet. Das gilt
auf dem Transportweg nicht.

>Technik. Transport ist erstmal nur technische Abwicklung, die Inhalte  
>gehen den Transporteur nichts an. Er wird aber nicht verhindern können,  
>dass er über die Inhalte in Kenntnis gesetzt wird, und dann ist auch TDG  
>einschlägig.

Die Scherben, die in den IP-Kästchen sind, sind weder technisch noch
juristisch greifbar.

>Fraglich bleibt aber - und da gebe ich Sierk Hamann Recht, ob der  
>Accessprovider auf den privaten (!) Blacklistenersteller hören muss; ich  

Warumm sollte er? Das Ganze macht nur Sinn mit Zwangsproxies. Und die sind
nicht zu verordnen.