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Re: Re: [FYI] OLG München: Keine Haftung für Netzinhalt



* Axel H Horns wrote:
>Das OLG Muenchen *wollte* sich hier offensichtlich zum TDG aeussern, 
>denn sonst haetten sie es einfach beim Hinweis auf § 14 Abs. 2 Nr.2 
>MarkenG belassen koennen, um noch anzumerken, es "koenne 
>dahingestellt bleiben", ob Haftungspriviligierung nach § 5 TDG 
>greift. Beachtlich, dass selbst fuer Mirroring keine Haftung 
>angenommen wurde ...

Yep. Sehr erfreulich. Mensch richte dem Richter meinen Dank aus.
Ist sogar mehr als ich erwartet hätte.