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Re: Darf Meseke die Zeitung lesen? (Re: Recht auf Anonymität?)



Thomas Roessler schrieb:

> Da mindestens HWS bei dieser Diskussion im Raum war und
> andere Beteiligte hier mitlesen, darfst Du auch gerne
> Namen nennen. ;-)

Ich wollte kein so großes Faß aufmachen :-)). Nur wundert mich das
Geschrei wegen der Videoüberwachung, weil ich keinen Unterschied zur
Netzüberwachung erkennen kann.
 
> Tatsächlich ging es um diese wunderhübsche
> "anlassunabhängige Recherche" des BKA in Datennetzen
> (Buzzword ZARD), und die Frage, was da eigentlich erlaubt
> ist und was nicht. Stein des Anstosses war in dieser
> Diskussion die Frage, ob das BKA im Web surfen und auf
> öffentliche Angebote zugreifen darf.  Ich hatte das
> polemish so gefasst: "Darf die Polizei ohne besondere
> Ermächtigungsgrundlage Zeitung lesen und daraufhin
> Ermittlungen aufnehmen?" Du hattest dem widersprochen, was
> ich nun in der Tat für einen Formalismus halten wollen
> würde.

Ja, aber ich habe letzt einen älteren Kollegen getroffen, der hat mir
ganz entrüstet erzählt, es habe in seinem Gerichtsbezirk mal eine Zeit
gegeben, da hätte ein eifriger Staatsanwalt genaus dieses getan.
_Systematisch_ wurden im Dienst Zeitungen zur Auffindung von Straftaten
ausgewertet...wurde schließlich von oben unterbunden. Ich gebe Dir aber
zu, dass es ein bissle formal wirkt. Aber gerade diese vermeintlichen
Banalitäten machen einen Rechtsstaat aus.

Inzwischen beschwert sich die Staatsanwaltschaft übrigens, ihr werde von
der Polizei schon wegen der technisch besseren Ausstattung die
Verfahrensherrschaft aus der Hand genommen...man könnte wohl auch hier
sagen es sei etwas "formal", wenn auf die klare
Aufgabenzuweisung/teilung bestanden wird.

Schönes Wochenende,

Sierk