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Re: Zwei Dinge.....



At 12:43 30.05.00 +0200, Heiko Recktenwald wrote:

>(1) Eine Frage an dear and noble Horns: Was ist das fuer ein "52"
>irgendeines europaeischen gewerblicher Rechtsschutz Vertrages, um den sich
>scheinbar alles dreht.

meinst wohl Artikel 52 - Patentfähige Erfindungen im Europäischen Patent-
übereinkommen

-> http://swpat.ffii.org/indexde.html  ff. bzw.
-> http://swpat.ffii.org/stidi/epue52de.html


>(2) [..]


>Ausserdem wuesste ich gerne, was denn der genaue Stand der
>Buchpreisbindung im oestereichischen Internethandel ist.

Stand: keine Preisbindung im Netz, aber AFAIK darf zB ein LIBRO
(gr. Verkaufskette die auch als lion.cc Internetversandhandel treibt)
keine Terminals in den Verkaufsraeumen aufstellen, wo der Kunde
nach seiner Auswahl im RL die Bestellung dann aber via Netz aufgibt.

BTW: Der oesterr. Verbraucher hat fuer alle im Fernabsatz geschlossenen
Vertraege ein 7-taegiges Ruecktrittsrecht (in .de waren AFAIK 30d angedacht)
Weiters haben die Ruecksendungskosten fuer den Verbraucher nicht
zwingend kostenfrei zu erfolgen. (Stichwort: Versandhandel als grosse
Leihbibliothek)

(das war jetzt aber "Ding" No. 3 in der Rubrik: Kraut & Rueben)


-> http://www.parlinkom.gv.at/pd/pk/2000/PK0289.html

|PARLAMENTSKORRESPONDENZ/02/23.05.2000/Nr. 289
|NATIONALE BUCHPREISBINDUNG PASSIERT KULTURAUSSCHUSS


-> http://www.buecher.at/blue/index.htm

|Buchpreisbindung muss auch im Internet gelten   Wien, 24. Mai 2000. 
|Enttäuschende Abänderung des Preisbindungsgesetzes in letzter Minute


-> http://www.buchwirtschaft.at/service/news/pr_buchpreis_230500.htm

Buchhandel: Kulturgut Buch auch im Internet schützen!
Buchwirtschaft kritisiert Ausnahme des inländischen Internet-
Buchhandels von Buchpreis-Bindung - kleine Händler bedroht

Peter

-- 
http://learn.to/quote/