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Re: Zwei Dinge.....



> meinst wohl Artikel 52 - Patentfähige Erfindungen im Europäischen Patent-
> übereinkommen

Genau, was naemlich nicht patentfaehig ist und was doch und unter
bestimmten Umstaenden vielleicht....

> Stand: keine Preisbindung im Netz, aber AFAIK darf zB ein LIBRO
> (gr. Verkaufskette die auch als lion.cc Internetversandhandel treibt)
> keine Terminals in den Verkaufsraeumen aufstellen, wo der Kunde
> nach seiner Auswahl im RL die Bestellung dann aber via Netz aufgibt.

Wie soll das denn verhindert werden ?

Gruss und Dank !

Heiko