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Re: [FYI] Neues Urheberrecht verteuert Scanner



On Mon, Sep 18, 2000 at 09:33:52AM +0200, Axel H Horns wrote:
> On 17 Sep 2000, at 21:55, Markus Schaaf wrote:
> Das Urheberrecht hat (noch?) bestimmte Schranken. So darf man z.B. 
> unter gewissen Umstaenden fuer private Zwecke Kopien ziehen (z.B. aus 
> Buechern), wenn es keine Software ist (dafuer gelten engere 
> Schrankenbestimmungen). Auch darf man fuer private Zwecke eine 
> Rundfunksendung mitschneiden etc. pp. Diese Kopierrechte sollen nach 
> dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht voellig unentgltlich sein. 
> Als Kompensation dafuer hat der _Gesetzgeber_ bestimmt, dass _jeder_, 
> der Kopierequipment oder -Medien erwirbt, eine Pauschale an die 
> Urheber (sprich an die VG) abfuehrt, weil man damit rechnet, dass er 
> more or less viele -legale(!)- Privatkopien anfertigt. 

Ich frage mich nur, mit welchem Recht ploetzlich tausende Autoren im 
Internet fuer ein paar Autoren mitblechen sollen, die Ihr Zeugs meist 
auf Papier liefern, denn das sind die meisten Autoren der VG Wort. 

Ich denke, ich werde mich dort registrieren, dann bekomme ich immer 
Kohle, wenn irgendjemand einen Browser aufmacht. Bei den Kopierern 
war das irgendwie noch schluessig. Bei Scannern sehe ich es auch noch 
ein, aber bei Computern und Festplatten hoert der Spass auf. Dort ist 
der Trade-off richtig heftig, denn man wird sehen, dass der Eingriff
in die Urheberrechte gemessen an der Zahl der verkauften PC's wirklich
gering ist. Oder aber es gibt eine Ausnahme fuer MP3 und dann kopiere
ich, bis die Platte raucht.... Irgendwie kommt mir die Loesung
unausgeglichen vor, aber ich habe nicht genug zahlen, um mich wirklich
aufregen zu koennen.

Gruss

Rigo