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Provider als Prügelknaben? - Regierungspräsident droht Sperrung an



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Provider als Prügelknaben? - Regierungspräsident droht Sperrung an

Die Bezirksregierung Düsseldorf schreibt derzeit alle
Internet-Zugangs-Provider in ihrem Zuständigkeitsbereich an und fordert
sie auf, den Zugang zu vier Websites zu sperren, die auf amerikanischen
Servern abgelegt sind und nach deutschem Recht unzulässige Inhalte
aufweisen. Am 13. November 2001 soll im Plenarsaal der Bezirksregierung
Düsseldorf eine Anhörung zu der Frage stattfinden, zu der die betroffenen
Internet-Provider geladen wurden

Rechtlich dürfte das Ansinnen der Bezirksregierung kaum begründet
sein. Fraglich ist schon, ob § 18 Abs. 3 desMediendienstestaatsvertrages
die angekündigte Verfügung zur Sperrung von Zugängen überhaupt auf den
typischen Internet-Zugangs-Anbieter anwendbar ist, meint Rechtsanwalt
Tobias H. Strömer aus der auf Internet-Recht spezialisierten Kanzlei
Strömer Rechtsanwälte in Düsseldorf. Wer lediglich Internet-Zugänge
anbietet, betreibe nämlich gar keinen Mediendienst im Sinne des
Staatsvertrages.

Aus der Sicht des Providers ist eine solche Sperrung einzelner Websites im
übrigen weder technisch möglich, ohne dem Kunden eine bestimmte Nutzung
seines Zugangs vorzuschreiben (Proxy-Zwang), noch zumutbar und kann wohl
schon aus diesem Grund nicht verlangt werden. Da es wohl kaum bei den
angegbenen vier Webseiten bleibt, sondern in Zukunft tausende von
zweifelhaften Webseiten aus allen Bereichen von den Providern in Listen
gepflegt, und bei Änderungen wieder entfernt und neu eingegeben werden
müssten, empfindet Stefan Pollok, Vorstand der INCAS AG, eines betroffenen
Provider aus Krefeld, diese Aufforderung als existenzielle Bedrohung. Die
geschuldeten Leistungen können nach seiner Ansicht vom vorhandenen
Personal gar nicht erbracht werden.

Es sollte deshalb bei der Entscheidung des Gesetzgebers bleiben, Provider
so lange nicht in die Pflicht zu nehmen, wie Sie lediglich den Zugang zum
Internet technisch vermitteln.


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