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Re: NRW will Internet-Seiten via MDSV sperren



Hallo Sierk, 

Es ist mir verfassungsrechtlich immer noch nicht klar, auf
welcher Grundlage die Freiheit des Rezipienten (Surfer!)
beschnitten wird. Verbieten wir jetzt wieder Feind-Radio?

Tatsache ist, dass alle Angebote im Betreiberland legal sind.
Dort sind sie allgemein zugängliche Quellen. Was NRW hier macht
ist ein Import-Verbot für Information. 

Art 5 sagt doch gegen die Feind-Radio Gesetze des Dritten
Reiches, dass man sich ungehindert aus allgemein zugänglichen
Quellen informieren kann. Das wird in der Europäischen Konvention
für Menschenrechte ebenfalls abgedeckt.

Der Vorbehalt der Einschränkung aus allgemeinen Gesetzen kann ja
nur nach innen wirken, weil die Einschränkung der
Allgemeinzugänglichkeit in den USA jedenfalls nicht Aufgabe eines
Regierungsdirektors aus NRW ist. Das ist auch gut so. Es geht ja
gerade um Vielfalt von Ausserhalb.

Insofern würde man dem Art 5 jeglichen Kerngehalt versagen, wenn
ein allgemeines Gesetz (hier MDStV) jegliche allgemein
zugängliche Information ausserhalb seines Wirkungsgebietes
einfach inkriminieren könnte. Damit wäre das Verbot des
Feind-Radio-hörens ja wieder eingeführt. Wenn das möglich wäre,
hätten wir sicherlich ein wesentliches Stück Freiheit und
Demokratie verloren. Denn gerade die nicht konformen Quellen von
ausserhalb sind in kritischen Situation wichtig für die
Meinungsbildung. 

Dabei geht es mir sicherlich nicht um die paar Schmuddel-Webs,
die aufgeführt werden. Hier wird der erste Stein geworfen.

Gruss

Rigo

On Fri, Oct 26, 2001 at 09:29:25PM +0200, Sierk Hamann (GMX) wrote:
> > Vielleicht können die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht
> > und Übertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesländer
> > schreiben? 
> 
> 1. Funktioniert in jedem Bundesland.
> 
> 2. Keine Zensur, sondern (abstrakt) m.E. eine der wenigen Maßnahmen, die aus jur. Sicht rechtstheoretisch wie rechtspraktisch keinen ernsthaften Bedenken begegnet.
> 
> 3. Ich glaube, ich kenne das Schreiben. Maßnahme dürfte - bei summarischer Prüfung - in Ordnung gehen, wirft aber grundsätzliche (rechtspolitische) Fragen auf. Fraglich ist allerdings die Anwenbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages, worauf es aber u.U. nicht ankommt. Strömer ist offensichtlich kein Polizeirechtler ;-)
> 
> 4. Die Frage der Kosten für die Sperrung ist juristisch suuuper spannend.
> 
> 5. Eine Frage ist, ob die Betroffenen Anbieter gegen die Sperrung vorgehen könnten - allerdings eine Frage eher akademischer Natur. Ebenso, ob diese nicht im Verwaltungsverfahren beteiligt werden müssen. Offenbar sind die Inhalte aber indiziert, so dass sich aus medienrechtlicher Sicht keine Probleme ergeben.
> 
> Gruß
> S.H.
> 
> 
> 
> -- 
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