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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



Hallo,

-- Henning Fischer <Henning.Fischer@onlinehome.de> wrote:

> Eine Drohung mit einem Bußgeld für den Fall einer Zuwiderhandlung ist
> schlicht nicht rechtswidrig. Das ist blanker Unsinn. Egal ob man das
> TDG, den MDStV oder allgemeine Haftungsnormen anwendet, der Provider
> ist bei positiver Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten zur Sperrung der
> Nutzung verpflichtet; dies gilt verschuldensunabhängig.

Nur wenn die entsprechenden Inhalte auf seinem Server liegen.

Aber nicht wenn sie im Ausland liegen.


Ebenso wie die Telekom nicht gezwungen werden kann eine ausländische
Telefonnummer zu sperren, über die man mit einem Nazi telefonieren kann.


> Selbst wenn man
> § 18 MDStV für nicht anwendbar hält, liegt in diesem Fall ein Verstoß
> gegen das nordrhein-westphälische Ordnungs- behördengesetz vor, was
> auch zu Bußgeldern führt.

?
Also ich meine, woran begründet der Verstoß sich, wenn man sich weigert
einer nicht legalen "Bitte" nachzukommen?
 
Ich habe hier ein Papier eines Rechts-Professors vorliegen, in dem er
eindeutig die komplette Rechtsgrundlage auseinandernimmt, sowohl nach
MDStV als auch TDG. 
Die Einleitung ist eindeutig:

  "Die von der Bezirksregierung Düsseldorf ins Auge gefaße
   Konstruktion, aus der eine Verpflichtung zur Sperrung
   bestimmter Internetseiten hergeleitet werden soll, 
   ist fehlerhaft"


Werde demnächst mal nachfragen, ob das für die Öffentlichkeit bestimmt
ist ...


> Wer meint, er sei aber im Recht, kann die Verfügung anfechten und den
> Verwaltungs- rechtsweg bestreiten.

das werden die betroffenen Provider sicherlich tun, wenn die angekündigte
Verfügung kommen sollte. 

 
> 4. Datenmanipulation
> 
> Hier verstehe ich Alvar's Konstruktion nicht. Soweit ich das sehe,
> haben die Provider doch nur ihre eigenen Nameserver manipuliert und
> nicht fremde, oder? Dies begründet aber keine Strafbarkeit, sondern
> höchstens eine zivilrechtliche Schlechtleistung im Verhältnis Provider
> - Kunde (der u.U. Anspruch auf 100% Internet hat).

Zwei Punkte greifen hier:

Zum einen ist DNS eine weltweit verteile Datenbank, die das Recht auf
unverfälschte DNS-Daten bietet.

Aus http://www.icann.org/icp/icp-3.htm :
The DNS is a globally distributed database of domain name (and other)
information. One of its core design goals is that it reliably provides
the same answers to the same queries from any source on the public
Internet, thereby supporting predictable routing of Internet
communications. Achievement of that design goal requires a globally
unique public name space derived from a single, globally unique DNS
root.

Die Worte reliably und "the same answers to the same queries from any
source on the public Internet" sind hier die entscheidend. Wer also am
DNS System teilnimmt muss sich an diese Regeln halten.

Vielleicht kann aber auch z.B. Lutz etwas genaueres dazu sagen.


Der zweite Punkt ist aus Sicht des Anwenders:
Wer Rotten aufruft, erwartet Rotten. NIcht eine Seite der
Bezirksregierung, eine andere Sperr-Seite oder einfach eine nicht
mögliche Verbindung. 


Angenommen ein böser HaXX0r (also Script-Kiddy) würde irgendwo eine
DNS-Manipulation durchführen und Seiten umleiten -- der würde sofort
wegen Datenmanipulation angeklagt werden.

Angenommen jemand anderes würde den Zugang zu einem Server entsprechend
unterbinden, auch hier würde er sofort Ärger wegen Datenunterdrückung
bekommen.


Oder anders: angenommen T-Online würde alle ihre Kunden anstatt auf
Amazon woanders hin leiten ...


Das was die Bezirksregierung fordert ist da auch nichts anderes.


> Mir scheint auf den ersten Blick lediglich das Abfangen (und lesen) von
> nicht an einen selbst bestimmte E-Mails problematisch.

ja, das kommt noch hinzu ...


Ciao
  Alvar



-- 
// Informationsgfreiheit im Netz?    http://www.odem.org/zensur/
// Zensurfreies Internet am Telefon: http://www.teletrust.info/
// Das freieste Medium von allen?    http://www.odem.org/insert_coin/
// Blaster:                          http://www.assoziations-blaster.de/


--
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