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RE: Stand der Dinge in Sachen Softwarepatente



> Selbst einige Leute vom EPA wissen dies wohl.  Zumindest in 
> dem neuesten
> Papier
> 
> 	http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/epo020621/
> 
> wird nicht mehr dieses Spiel gespielt.  Stattdessen steht 
> dort korrekt:
> "Programme, Gechäftsmethoden etc sind keine patentfähigen Erfindungen.
> Sie sind von der Patentfähigkeit aber nur in soweit 
> ausgeschlossen, wie es
> bei dem Patentbegehren um diese Gegenstände / Aktivitäten als solche
> geht."

Ein Satz wie dieser:

  "Programmme, Geschaeftsmethoden etc begruenden keinen Patentanspruch."

wurde wohl nicht angenommen, weil er zu eindeutig gewesen waere.

Es geht schlicht und ergreifend darum, klarzustellen dass Patente 
eben auf Erfindungen aus dem technischen Bereich erteilt werden 
sollen, und diese ganz bestimmten, explizit benannten Formen durch 
die Pruefer als Anspruchsgrundlage nicht gewertet werden duerfen.
Das heisst schlicht, der Antragsteller muss seinen Antrag durch
anderer Sachverhalte begruenden, und die sollen technischer Natur sein.

Im uebrigen stimme ich allgemein (ohne direkten Bezug) 
Herrn Hartmut Pilch zu, dass durch das Patentrecht 
die erfinderische Idee, die Lehre gewertet werden muss 
und nicht irgendein Programm-Erzeugnis.

>  2. Unterlegung eines Wortes mit einer Bedeutung aus einem fremden
>     Kontext ("Programm" als Werk)

Ich widerspreche(?) dennoch: Ein Computerprogramm gilt ebenso 
als Werk, da es im Sinne des Urheberrechts geschutzt ist.
Nur bringt uns diese zweite juristische Klassifizierung nicht weiter 
in Bezug auf die hier stattfindende Diskussion ueber die 
existierende rechtsgueltige Patent-un-faehigkeit von Programmen.

Gruss Alex.


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