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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat





Hi,

On Wed, Jul 24, 2002 at 11:09:47PM +0200, Axel H Horns wrote:
> > Dein Argument war:
> > 
> >  CII haben schon allein dadurch "Technizität", weil eine
> >  CPU Energie verbraucht.
> > 
> >  JPEG als CII hat also "Technizität".
> > 
> > Mein Gegenargument war: 
> > 
> >  MII hätten dann auch "Technizität", weil ein
> >  Musikinstrument Energie verbraucht.
> 
> Es ist hier ueberhaupt nicht geklaert worden, was "MIIs" sein sollen. 

Es gibt Erfindungen im Bereich der Musik. Sagt man jetzt dazu, daß
diese auf Musikinstrumenten umgesetzt wird, dann handelt es ich um
eine musikinstrument-implementierte Erfindung.

Genauso benennst Du doch eine mathematische Rechenregel, wenn man
dazu sagt, daß sie auf einer Rechenmaschine umgesetzt wird, eine
computerimplementierte Erfindung.

> Ich habe in einem Posting gefragt, wie denn ein konkreter 
> Beispielspatentanspruch fuer eine "MII" aussehen soll.

Ich sehe nicht, wie es für die Frage der "Technizität"
einer Erfindung relevant sein kann, wie ein Anspruch aussehen
würde.

[ ...
  US Patentansprüche, die sich möglicherweise auf Teile von JPEG
  anwenden lassen
  ... ]
 
> Wenn ich mir diese Ansprueche so ansehe, scheinen sie mir saemtlich 
> zum Ambivalenzbereich der computerimplementierbaren Erfindungen zu 
> gehoeren, die irgendwo zwischen den nicht computerimplementierbaren 
> Erfindungen ("Pleulstange") und den computer-implementierten 
> Erfindungen ("Computer+Funktionalitaetsangabe") stehen.

Wenn ich mir die Ansprüche durchlese, sehe ich darin nur sehr
umständlich formulierte Mathematik. Allein das Wort "apparatus"
und die Bezug auf Datenübermittlung zwischen Sender und Empfänger
weisen daraufhin, daß man das irgendwie implementieren will.

Ich sehe aber nichts, was diese Implementation gegenüber der
Mathematik an "Erfindungshöhe" bringen soll. (Tatsächlich
ist die Mathematik dahinter auch nicht wirklich orginell.)

[...]

> Die Erfindung ist in allen Faellen die Lehre, die sich in den 
> Patentanspruechen ausdrueckt. Da hier physikalische "Signale" 
> transferiert und prozessiert werden, habe ich nicht den geringsten 
> Zweifel, dass es sich um eine "technische Lehre zum Handeln" handelt.

Ich kann in jede Rechenregel mit "Signalen" formulieren. Ich kann
auch ein beliebiges Musikstück in Form eines Textes über "Signale"
aufschreiben: "Man sendet erst ein Signal mit Wert soundso, eine
vierzigtausendstel Sekunde später ein Signal mit Wert soundso..."

Was ich erhalte ist eine "technische Lehre zum Handeln" die
alle Informationen über z.B. Mozarts-Requiem enthält. Diese
"technische Lehre zum Handeln" hat sogar sehr viel Erfindungshöhe,
weil sie ja ein Stück von Mozart enthält.

Nur steckt diese Erfindungshöhe nicht in dem technischen Teil
der "technischen Lehre zum Handeln", sondern in dem eincodierten
Musikstück. Genauso enthält unser JPEG-Patent eincodierte
Mathematik, in der die ganze Erfindungshöhe steckt.

Gruß,
Martin
 




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