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Re: [FYI] Spam von Rechtsauße n juristisch zulässig
Am 25 Jun 2003 um 19:26 hat Heiko Recktenwald geschrieben:
> Hi, lechts oder rinks....
>
> > gleichwohl zurück: Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege
> > nicht vor, denn nach der erfolglosen Abmahnung habe die
> > Antragstellerin von dem Verein bisher keine zweite Spam-Mail
>
>
> Das Argument ist doch ganz unpolitisch.
Aber juristisch dennoch fragwuerdig.
>
> Im Uebrigen macht es einen Unterscheid, ob jemand blos irgendeine Meinung
> kundtut oder etwas verkaufen will. Sagt das Gesetz ueber den unlauteren
> Wettbewerb.
Das hier wohl eh nicht zur Anwendung gelangt ist.
>
> Ausserdem sollte man sich ueber jede politische Aktivitaet erstmal freuen,
> immerhin besser als nur fernzusehen.
Kennst Du eigentlich die Rechtsprechung zu politischer Werbung in den
Hausbriefkaesten?
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
_____________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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