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Re: Softwarepatente abgelehnt



* Thomas Stadler:

>> In dem ABS-Urteil von 1980 steht nichts von "computer-implementierter
>> Erfindung".
>
> Also nochmal. Dort steht, dass das ABS ein (Computer-)Programm ist. Das 
> war es, was ich vorher schon geschrieben hatte. Der BGH spricht 
> wörtlich von einem sog.  technisches Programm, das nach seiner 
> Auffassung dem Patentschutz zugänglich ist. Der BGH erkennt also 
> bereits 1980 - es gibt noch ältere Entscheidungen hierzu - an, dass 
> Computerprogramme unter bestimmten Voraussetzungen patentrechtlichen 
> Schutz genießen.

Und das interessiert mich, ehrlich gesagt, nicht die Bohne. Bei der
Entscheidung ging es nur darum, ob überhaupt ein Patent erteilt wird.

Die für mich interessante Frage ist, ob ein pures Stück Software,
welches sich rein um abstrakte Probleme der digitalen Welt (fernab
jeglicher Steuer- und Regelungstechnik), Patente verletzen kann. Dies
scheint derzeit der Fall zu sein, und das ist schlichtweg absurd,
wenn man die Entstehung solcher Software verfolgt.

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