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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 08.07.2005 um 23:28 schrieb Thomas Stadler:

Und wie kommst Du zu dieser Schlussfolgerung?
Ganz einfach, das ABS kann patentiert werden, weil die Software physikalisch auf die Räder greift. Daher muss mein Blocksatzalgorythmus auch patentierbar sein, weil doch physikalisch auf den Drucker wirke.

Sonst ist das Ganze nicht konsequent.

Thomas
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