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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Holger Voss wrote:
> Wenn und weil sich meine Beteiligung an Telekommunikationsvorgängen
> anhand der Vorratsspeicherung von IP-Adressen (sei es für zwei Tage oder
> für zwei Jahre) nachvollziehen lässt

Es trifft nicht zu, daß aus der Zuordnung "IP <-> Name" auf
konkrete Telekommunikationsvorgänge geschlossen werden kann.

Es trifft zu, daß aus der Zuordnung "IP <-> Name" auf mögliche Existenz
irgendwelcher Telekommunikationsvorgänge geschlossen werden kann.

Wie man auch von einem Telefonanschlußinhaber ausgehen kann, daß er
telefoniert.

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