Thomas Hochstein schrieb/wrote (04.02.2006 10:34):
Wir reden hier von BVerwG 6 C 23.02?Martin Uecker schrieb:Die RegTP wollte den Providern vorschreiben, daß sie die Namen aller Prepaid-Karten-Käufer erheben und mit zogeordneter Nummer speichern muß. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für rechtswidrig erklärt, weil das gegen die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kunden beeinträchtigen würde.Aber nicht das Fernmeldegeheimnis.
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