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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



On Fri, Feb 03, 2006 at 09:38:43PM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> * Martin Uecker wrote:
> > Mag sein. Wie Du selber sagst ist es aber ein Fachbegriff mit
> > einer technisch definierten Bedeutung. Und diese technische
> > Bedeutung war hier nicht angesprochen. Das sollte man schon
> > auseinander halten können.
> 
> Der hier benutzte Begriff "nicht öffentliche Telefonnummer" ist mitnichten
> eine "Geheimnummer" sondern eine Anschlußkennzeichnung mit nicht globaler
> Bedeutung z.B. Nebenstelle einer Anlage.

Sorry, ich wußte nicht, daß der von mir benutzte Begriff einer "nicht
öffentlichen Telefonnnumer" ein Fachbegriff ist. Wenn, dann
kannte ich das, was Du ansprichst, eher unter "interne Rufnummer".
In jedem anderen Kontext bedeutet "nicht öffentlich", daß der entsprechende
Sachverhalt der Öffentlichkeit nicht bekannt bzw. zugänglich ist.
Und das war hier gemeint.

> Es ist ziemlich sinnfrei, wenn man Begriffe nur so verwenden will, wie man
> sie grade gebrauchen kann. Es macht auch keinen Spaß, derartige Dinge immer
> wieder auseinanderzudröseln.

Ich denke schon, daß man mein Argument mit guten Willen hätte
verstehen können. Deshalb denke ich, daß du diese Diskussion
aus formalen Gründen boykottierst. Damit ist diese dann natürlich
sinnfrei. Das ist Schade.

Gruß,
Martin
-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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