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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (07.02.2006 08:36):

Deine Schluß "Verbindung ins Internet, *somit* Verbindung übers Internet"
ist sachlich ganz einfach falsch.
Ich sage überhaupt nicht, "'Verbindung ins Internet', *somit* Verbindung übers Internet".

Ich sage: Bei Internetverbindungen wie der streitgegenständlichen Internetnutzung über TDSL und T-Online gibt es zwei Verbindungen:
1. die Verbindung von mir zum Provider (die den Zweck hat, Verbindungen gemäß 2. zu ermöglichen)
2. Verbindungen von mir mit anderen Rechnern im Internet (die nur möglich sind, wenn eine Verbindung gemäß 1. besteht)


Für meine These, das sich dynamische IP-Adressen nicht nur in ihrer
Geltungsdauer, sondern auch in ihrem Verwendungszweck unterscheiden,
spricht auch, dass dynamische IP-Adressen von Internet-Providern
(zumindest von Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online) ganz
bewusst verwendet werden, damit KundInnen nicht den Gefahren einer
statischen IP-Adresse ausgesetzt sind. *)
Diese Begründung ist falsch. Man sollte T-Online dafür noch mehrfach schlagen.
Argumente?


Holger

--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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